Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B183

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1886.djvu
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Beilage Nr. 23.



Ordensverleihungen.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 18. Januar dem ständigen Referenten der akademischen Administrations-Kommission der Landes-Universität in Gießen, Geheimen Regierungsrath Dr. Georg Haberkorn, die Krone zum Ritterkreuz I. Klasse, -
2) am 23. Januar dem Kreisschulinspektor bei der Kreisschulkommission Alzey, Dr. Carl Seeger, das Ritterkreuz II. Klasse, -
4) am 22. Juni dem Forstmeister des Forsts Friedberg, Karl Herpel, das Ritterkreuz I. Klasse des Ludewigs-Ordens, -
5) am 23. Juni dem Oberlehrer an der Volksschule in Darmstadt, Wilhelm Schad und dem Schullehrer an der Volksschule in Darmstadt, Adam Wißmann, das silberne Kreuz, -
6) am 30. Juni dem Ministerialrevisor bei dem Ministerium der Finanzen, Rechnungsrath Joseph Jäger, das Ritterkreuz III. Klasse, -
7) am 1. Juli den ordentlichen Professoren an der technischen Hochschule in Darmstadt, Rudolph Werner, Dr. Leopold Dippel und Dr. Wilhelm Staedel – und
8) am 3. Juli dem Steuerkommissär des Steuerkommisssariats Seligenstadt, Steuerrath Philipp Rau, das Ritterkreuz I. Klasse des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen, - zu verleihen.

            Das Ehrenzeichen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren wurde ertheilt:
am 27. Juli den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr zu Alsfeld: Georg Klingelhöffer, Ernst Krause und Heinrich Haber.


Abwesenheitserklärung.
1) Durch Urtheil des Großherzoglichen Landgerichts der Provinz Rheinhessen, zweite Civilkammer, vom 3. Juli 1886 ist Johann Martin Deutschmann, Ackersmann, früher in Jugenheim wohnhaft, jetzt ohne bekannten Aufenthalt, definitiv für abwesend erklärt worden;
2) durch Urtheil des Großherzoglichen Landgerichts der Provinz Rheinhessen, Ferienkammer für Civilsachen, vom 24. Juli 1886 ist zur Sicherstellung der Abwesenheit des Bäckers Christoph Sans III. von Nackenheim, Sohn der daselbst verlebten Eheleute Paul Sans I., Küfer, und Barbara, geb. Mann, die im Art. 116 des Civilgesetzbuches vorgeschriebene Zeugenvernehmung verordnet worden.


Dienstnachrichten.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 8. Mai dem evangelischen Pfarrer Paul Benemann zu Frankfurt a. M. die evangelische Pfarrstelle zu Vilbel, im Dekanate Rodheim, -
2) am 10. Juni dem evangelischen Pfarramtskandidaten Johannes Fritsch zu Schwarz die evangelische Pfarrstelle zu Schwarz, im Dekanate Alsfeld, - zu übertragen;
3) am 7. Juli den zum Kreisveterinärarzt des Kreisveterinäramts Alzey ernannten Dr. Wilhelm Eller zu Worms wieder zum Kreisveterinärarzt des Kreisveterinäramts Worms, -
4) an demselben Tage den zum Kreisveterinärarzt des Kreisveterinäramts Worms ernannten Dr. Johann Erbnich zu Rimbach wieder zum Kreisveterinärarzt des Kreisveterinäramts Rimbach, -
5) am 14. Juli den Professor Marx für die Zeit vom 1. September 1886 bis dahin 1887 zum Direktor der technischen Hochschule, auf Vorschlag des Lehrerkollegiums, - zu ernennen;
6) am 17. Juli dem evangelischen Hofkaplan und Pfarrassistenten Hermann Kellner zu Schönberg die III. evangelische Pfarrstelle zu Worms, im Dekanate Worms, zu übertragen.