Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B200

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Beilage Nr. 26.



Concurrenzeröffnungen.
      Erledigt sind:
1) Die evangelische Pfarrstelle zu Wenings, im Dekanat Büdingen. Dem Herrn Fürsten zu Isenburg-Birstein steht das Präsentationsrecht zu.
2) Die evangelische Pfarrstelle zu Lindheim, im Dekanate Büdingen.
3) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Traisa, im Kreise Darmstadt, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg
4) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Volksschule zu Offenbach mit einem Anfangsgehalt von 1200 Mark 5.svg jährlich. Dem Herrn Fürsten zu Isenburg-Birstein steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.
5) Eine (die zweite) mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Zotzenbach, im Kreise Heppenheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg
Die Concurrenzeröffnung in Beilage Nr. 17 wird hiermit zurückgezogen.
6) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Hoch-Weisel, im Kreise Friedberg, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg
7) Eine (die zweite) mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Muschenheim, im Kreise Gießen, mit einem jährlichen Gehalt von 900 Mark 5.svg
8) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Oppenheim mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von 1000-1350 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
9) Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Bornheim, im Kreise Alzey, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
10) Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Zahmen-Wünschenmoos, im Kreise Lauterbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg
11) Eine (die erste) mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Heusenstamm, im Kreise Offenbach, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von 900-1200 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden. Dem Herrn Grafen von Schönborn•Wiesentheid steht das Präsentationsrecht zu derselben zu.
12) Eine Lehrerstelle (erste Knabenlehrerstelle) an der katholischen Schule zu Dieburg mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von 1000-1600 Mark 5.svg Dem Großherzoglichen Kreisrath, dem katholischen Pfarrer und dem Stadtvorstand zu Dieburg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.
13) Eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle (zweite Mädchenlehrerstelle) an der Gemeindeschule zu Heppenheim, im Kreise Heppenheim, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von 1000-1300 Mark 5.svg Dem Großherzoglichen Kreisrath, dem katholischen Pfarrer und dem Stadtvorstand zu Heppenheim steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.
14) Die mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Wattenheim, im Kreise Bensheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden. Dem Großherzoglichen Kreisrathe zu Bensheim und dem Pfarrer und Ortsvorstande zu Wattenheim steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.
15) Die mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Frettenheim, im Kreise Worms, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
16) Die mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Unter-Abtsteinach, im Kreise Heppenheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg
17) eine Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Hirschhorn, im Kreise Heppenheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg



Berichtigung.

      Der Ausschlagscoefficient für die auf die Grundbesitzer in der Stadt Worms auszuschlagenden 5000 Mark 5.svg beträgt nicht, wie in Beilage Nr. 20 Seite 156 irrthümlich angegeben ist, 0,1418 Pfennig.svg, sondern 1,4184 Pfennig.svg