Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B185

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .
Beilage Nr. 25.

Darmstadt, den 21. October 1885


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 3) Bekanntmachung, die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse für die israelitische Religionsgemeinde Wallerstädten, im Kreise Groß-Gerau, pro 1885/86 betreffend. - 5) Bekanntmachung, die Erhebung einer Umlage in der neugebildeten israelitischen Religionsgemeinde Hain-Gründau mit Mittel-Gründau für 1885/86 betreffend. - 6) Ordensverleihungen. - 7) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 8) Namensveränderungen. - 9) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 10) Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 11) Dienstnachrichten. - 12) Dienstentlassung. - 13) Concurrenzeröffnungen.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Hülfsbahnwärter Johann Wetzel I. in Nackenheim in Anerkennung der von demselben am 11. Juli l. J. mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung des 12jährigen Heinrich Frick daselbst vom Tode des Ertrinkens eine Geldprämie zu bewilligen geruht.
      n Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 18. September 1885.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Dr. Linß.