Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B081

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
<<<Vorherige Seite
[B080]
Nächste Seite>>>
[B082]
Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1885.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Beilage Nr. 11.



Formular für die Anmeldung.
Staat . . . . . . Regierungsbezirk . . . . . . Kreis (Amt) . . . . . .
Gemeinde- (Guts-) Bezirk . . . . . . Straße . . . . Nr. . . .
Anmeldung
auf Grund des § 11 des Gesetzes vom 28. Mai 1885 in Verbindung mit § 11 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.
Name des Unter-
nehmers (Firma).
Gegenstand
des Betriebes.*)
Art des
Betriebes.**)
Zahl der durchschnitt-
lich beschäftigten ver-
sicherungspflichtigen
Personen.
Bemerkungen.***






       . . . . . . . , den . . . . . . . 1885.

(Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.)

      *) Z. B. Speditions- und Fuhrwerksbetrieb.
      Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unierstreichen.
      **) Z. B. Betrieb mit Dampfkraft, Gasmotoren.
      ***) Z. B. Bereits angemeldet auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1884.

Bekanntmachung,
die Erhebung von Umlagen in der Stadt Gießen pro 1885/86 betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für 1885/86 Von der Stadt Gießen folgende Umlagen erhoben werden:

a. auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen
261 714
- Mark 5.svg
b. auf das Steuerkapital der Mitglieder der evangelischen Gemeinde
3 139
- "
c. auf das Grundsteuerkapital, Parzellenvermessungskosten
1 145
88 "

und berechnet sich der Beitrag auf eine Mark Normalsteuerkapital

zu dem Ausschlage unter a auf
23,336
Pfennig.svg
" " " " b "
0,357
"
" " " " c "
0,393
"

      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, das die Erhebungs-Ziele auf die Monate April, Juni, August, October, December 1885 und Februar 1886 festgesetzt worden sind.
      Gießen, am 26. Mai 1885.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.