Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B080

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Beilage Nr. 10.


Abwesenheitserklärung.

      Durch Urtheil des Großh. Landgerichts der Provinz Rheinhessen, zweite Civilkammer, vom 29. April 1882 ist zur Sicherstellung der Abwesenheit des Paul Menk, in Ober-Ingelheim domicilirt und wohnhaft gewesen, die im Art. 116 des Civilgesetzbuches vorgeschriebene Zeugenvernehmung verordnet worden.

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

      Am 18. April/2. Mai wurde der Gerichtsaccessist Otto Hallwachs aus Darmstadt bei dem Oberlandesgerichte und bei dem Landgerichte der Provinz Starkenburg als Rechtsanwalt zugelassen.

Dienstnachrichten.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 2. Mai den Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Herbstein Johannes Ittmann zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Michelstadt, -
2) an demselben Tage den Gerichtsaccessisten Dr. Philipp Schmitt aus Finthen zum Notar mit dem Amtssitze zu Wallertheim, - zu ernennen.

1) Am 23. April wurde dem Schullehrer Georg Rall zu Frankenhausen, im Kreise Dieburg, die erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Wimpfen im Thal, im Kreise Heppenheim, übertragen;
2) am 25. April wurde dem Karl Spieß aus Leusel das Patent als Geometer 2. Klasse für den Kreis Gießen ertheilt;
3) am 26. April wurde dem Schullehrer Michael Hyazinth Winter zu Dorndiel, im Kreise Dieburg, eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Klein-Auheim, im Kreise Offenbach, übertragen.


Concurrenzeröffnungen.
            Erledigt sind:
1) die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Breitenbrunn, im Kreise Erbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Dem Herrn Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu;
2) die Stelle des zweiten Lehrers an der Idiotenanstalt "Alicestift" bei Darmstadt mit einem jährlichen Gesammteinkommen von 1400 Mark 5.svg, bestehend in einem jährlichen Baargehalte von 800 Mark 5.svg und freier Station im Anschlage von 600 Mark 5.svg nebst freier Wohnung;
3) die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Bermuthshain, im Kreise Lauterbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg;
4) eine mit einer katholischen Lehrerin zu besetzende Lehrerinnenstelle an der Gemeindeschule zu Weisenau, im Kreise Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von 1000 Mark 5.svg