Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/307

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 24.
Darmstadt den 17. Juli 1880.


Inhalt: Bekanntmachung, die Signal-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands betreffend.



Bekanntmachung,
die Signal-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands betreffend.

      Mit Bezug auf die Bekanntmachungen vom 13.Februar 1875 - Reg.-Blatt Nr. 10 - und 19. Juni 1878 - Reg.-Blatt Theil I Nr. 10 - wird die nachstehende, von dem Bundesrath beschlossene und von dem Reichskanzler unterm 20. Juni l. J. publicirte Aenderung und Ergänzung der Bestimmungen in Abschnitt II b der Signal-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 4. Juli 1880.

Großherzogliches Staatsministerium.
v. Starck.
Rothe.



Bekanntmachung,
betreffend
Aenderung und Ergänzung der Bestimmungen im Abschnitt IIb der Signal-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands.

      Auf Grund der Artikel 42 und 43 der Reichs-Verfassung hat der Bundesrath nachstehende Aenderung und Ergänzung der Signal-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands (Bekanntmachungen vom 4. Januar 1875 - Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 73 - und vom 12. Juni 1878 - Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 363 -) in Bezug auf den Abschnitt IIb beschlossen: