Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/430

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 40.



Buchdruckereien,
Buchhandlungen, auch mit alten Büchern,
Dampfschifffahrts-Unternehmungen,
Eisenbahnfahrts-Unternehmungen,
Fruchthandel,
Geschäftsführer für Versicherungs-Unternehmungen,
Hausirhandel oder andere hausirend betrieben werdende Gewerbe nach Maßgabe der Verordnung vom 6. November 1846,
Hufschmiede,
Kaminfeger,
Kunsthandlungen,
Leih- und Lese-Bibliotheken,
Leihen auf Pfänder,
Mäkler mit Getreide, Hülsenfrüchten und Kartoffeln,
Mäkler nach Maßgabe der Verordnung vom 15. September 1846,
Pulver- (Schieß-Pulver) Handel,
Ratten- und Mäuse-Vertilger,
Schiffer für Ueberfahrten,
Schifffahrtsbetrieb auf dem Rhein, Main und Neckar,
Steindruckereien,
Steuermanns-Gewerbe,
Versicherungs-Unternehmungen,
Vieh-Verschneider,
Wasenmeister,
Wasserfracht-Bestätter,
Wirthschaften aller Art,
Zünftige Gewerbe,
Gewerbsanlagen, auch Anlagen von Magazinen etc., welche für die Nachbarschaft gefahrvoll sind oder einen ungesunden oder lästigen Geruch verbreiten,
Errichtung von Mühl-Werken oder sonstige Gewerbsanlagen in oder an Flüssen oder Bächen,
Errichtung von Eisenhämmern,
Errichtung von Pulvermühlen,
Errichtung von Schmelzhütten.