Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/384

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 37.


Bezeichnung der Gewerbe.
Verhältnißmäßiger Zusatz.
Bemerkungen.
Basis.
Zusatz für die
Gehülfen
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G II
fl.
fl.
Apotheker ohne Gehülfen Miethwerth
Frachtenflößer im Großen, d. h. welche Floße von 2000 Centner und darüber flößen desgl.
Schiffer für Waarentransport im Großen (Groß- oder Rangschiffer) desgl. Der Miethwerth der Schiffe wird nach der
Ladungsfähigkeit derselben, und zwar bis
zu 2000 Centner mit 5 fl. und von 2001
Centnern an mit 3 fl. Steuerkapital für je
250 Centr. Ladungsfähigkeit in Ansatz
gebracht, wobei jede Centnerzahl über ein Vielfaches von 250 Centnern stets für voll gerechnet wird.
Chaisen- und Kutschenmacher Gehülfen
Pferdehändler desgl.
IV. Klasse.
1) Unabhängig vom Rang der Orte.
(Fixes Steuerkapital 48 fr.)
Blechwaarenfabrikant mit weniger als 11 Gehülfen Miethwerth
u. Gehülfen
25 4
Bronce-, Eisenguß-, geprägte- oder galvanoplastische-Waaren-Fabrikant mit weniger als 11 Gehülfen desgl. 25 3
Buch-, Kunst-, Kupfer-, lithographischer und Noten-Drucker mit 2 bis 5 Handpressen, oder nur mit 1 Schnellpresse desgl. 25 6
Bürstenfabrikant desgl. 3
Chokoladefabrikant mit weniger als 11 Gehülfen desgl. 25 4
Cichorienfabrikant mit weniger als 11 Gehülfen desgl. 25 4
Cigarrenfabrikant mit weniger als 26 Gehülfen desgl. 25 11/2
Dosen- und Schachtel-Fabrikant mit weniger als 11 Gehülfen desgl. 25 4
Eßwaarenfabrikant (Macaroni, Suppenteig, comprimirte Gemüse, Obstgelée) mit weniger als 11 Gehülfen desgl. 25 4
Etuifabrikant mit weniger als 11 Gehülfen desgl. 25 4
Fabrikant von chemischen Stoffen mit weniger als 11 Gehülfen desgl. 25 6
Fabrikant von moussirendem Wein mit weniger als 5 Gehülfen desgl. 25 8
Galanteriewaarenfabrikant mit weniger als 11 Gehülfen desgl. 25 4
Gummi- und Kautschuk- oder Guttapercha-Waaren-Fabrikant mit weniger als 11 Gehülfen desgl. 25 4