Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/356

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 35.


Bekanntmachung,
die Organisation der Oberförstereien Maulbach und Homberg betreffend.

Nachdem des Großherzogs Königliche Hoheit mittelst Allerhöchster Entschließung vom 20. d. M. Allerhöchst zu genehmigen geruht haben, daß die bisher zur Oberförsterei Homberg, Forsts Burg- Gemünden, gehörige Gemarkung Nieder-Ofleiden der Oberförsterei Maulbach, Forsts Burg- Gemünden, zugetheilt werden soll; so wird dieses hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht.

Darmstadt, den 23. November 1860.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
F. v. Schenck.
Meisenzahl.



Bekanntmachung,
die Zahlung der gesetzlichen Vertretungssummen für Kriegsdienstpflichtige, welche an der diesjährigen Loosziehung Theil genommen haben, betreffend.

Mit Bezug auf den Art. 1 des Gesetzes vom 8. November d. J., die Erhöhung der Militär-Stellvertretungs- und Einstandssumme betreffend, wird hiermit bekannt gemacht, daß die Vertretungssummen für Kriegsdienstpflichtige, welche an der diesjährigen Loosziehung Theil genommen haben, von heute an in die Einstandskasse dahier bezahlt werden können.

Darmstadt, den 3. December 1860.
Großherzogliches Kriegsministerium.
Frhr. von Schäffer-Bernstein.
Schenck.



Dienstnachricht.

Am 12. November wurde dem Pfarrerverwalter Franz Bendix zu Ober-Olm, im Decanate Nieder-Olm, die katholische Pfarrstelle daselbst übertragen.

Dienstentlassung.

In Folge freiwilliger Verzichtleistung ist der katholische Pfarrer zu Alzey, Dekan Bernhard Nillius feiner Pfarrstelle entbunden worden.

Concurrenzeröffnungen.
Erledigt sind:
1) die evangelische Mädchenschulstelle zu Groß-Rohrheim, im Kreise Bensheim, mit einem Gehalt von 486 fl. 48 kr.;
2) die evangelische Schulstelle zu Bischoffen, im Kreise Biedenkopf, mit einem Gehalt von 200 fl.;
3) die Stelle eines Brücken- und Chausseegelderhebers an der fliegenden Brücke zu Oppenheim; concurrenzfähige Bewerber haben sich binnen einer Frist von 14 Tagen anzumelden.