Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/327

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 31.


II. Von diesem Fonds wurden bezahlt:
1) Die Vertretungssummen an die Einstandskasse für 445 Versicherte à 400 fl. 178000 fl. - kr.
Hiervon sind jedoch von der Einstandskasse zurückbezahlt worden:
a) für 52 Versicherte, welche zum Marschiren nicht ausgerufen worden sind, à 400 fl.... 20800 fl. - kr.
b) für 7 Versicherte, welche nur 5 Jahre zu dienen hatten, à 66 fl. 40 kr..... 466 fl. 40 kr. 21266 fl. 40 kr.
Die Vertretungssummen betrugen also 156733 fl. 20 kr.
2) An Verwaltungskosten wurden bezahlt 965 fl. 6 kr.
Mithin bestand die ganze Ausgabe in
157698 fl. 26 kr.
Verglichen ist Vorrath
27558 fl. 281/4 kr.
Hierzu die Zinsen von den noch deponirten Kapitalien bis zum 18. November 1860 mit 287 fl. 15 kr.
Ergiebt sich Ueberschuß
27845 fl. 431/4 kr.
Dieser Ueberschuß ist nach §. 28 der Statuten unter die noch übrigen 962 Versicherer folgendermaßen zu vertheilen:
1) an 951 Versicherer je 29 fl. (Neun und zwanzig Gulden) 27579 fl. - kr.
2) an 11 Versicherer, welche nach I, 2 oben 1/6 ihrer Einlagen bereits zurückerhalten haben, mit je 24 fl. 10 kr. (Vier und zwanzig Gulden 10 Kreuzer) 265 fl. 50 kr. 27844 fl. 50 kr.
Verglichen bleibt Vorrath
- fl. 531/4 kr.

Diese Beträge können vom 20. November 1860 an von den dahier wohnenden Versicherern bei den Versicherungskasse dahier, von den auswärtigen Versicherern aber bei den betreffenden Districtseinnehmereien in Empfang genommen werden. Diejenigen, welche ihre Rate bis zum 20. Februar 1861 nicht erheben, werden (nach §. 28 der Statuten) als darauf verzichtend angesehen.
Der nach Bestreitung dieser Rückzahlungen verbleibende Rest von 531/4 kr., sowie die Zinsen, welche von den bis jetzt noch deponirten Beträgen vom 18. November 1860 an weiter erfallen, werden zu den sich noch ferner ergebenden Verwaltungskosten verwendet werden.
Die von Großherzoglicher Ober-Rechnungskammer geprüfte und abgeschlossene Rechnung der Versicherungskasse für Stellvertretung im Militärdienste für das Jahr 1859 ist vier Wochen