Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/306

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 29.
Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Bedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Worms.
O
r
d
n.
-
N
r.
Bezeichnung der Gemeinden.
Büdget-
Periode.
Betrag
der Um-
lagen für
1860.
Beitrag auf einen Gulden Normal-
steuerkapital.
Bemerkungen.
fl.
kr.
pf.
1 Abenheim 1860/62 315 6 0,583 Wird auf das gesammte Normalsteuerkapital ausgeschlagen. Im Jahre 1860 kommt ein Drittheil der Gesammtumlage zur Erhebung.
2 Alsheim und Mettenheim " 396 - - Wird nach freiwillig getroffener Uebereinkunft erhoben. Im Jahr 1860 kommt ebenfalls ein Drittheil der Gesammtumlage zur Erhebung.
3 Bechtheim " 400 10 2,309 Wird auf das gesammte Normalsteuerkapital ausgeschlagen. Im Jahr 1860 kommen 400 fl., in 1861 u. 1862 aber nur je 300 fl. zur Erhebung.
4 Gimbsheim " 115 10 0,634 Wie bei Nr. 1.
5 Hamm und Eich " 167 7 3,337 Desgl.
6 Heßloch und Monzernheim " 203 11 3,439 Desgl.
7 Horchheim " 125 14 3,405 Desgl.
8 Monsheim, Hohen-Sülzen und Kriegsheim " 279 16 2,231 Desgl.
9 Nieder-Flörsheim " 220 9 2,288 Desgl.
10 Pfeddersheim, Pfiffligheim und Leiselheim " 200 6 2,548 Desgl.
11 Osthofen und Rhein-Dürkheim " 406 7 3,106 Desgl.
12 Westhofen " 108 7 0,993 Desgl.
13 Worms 1860 4180 - - Wird nach Klassen ausgeschlagen.

Vorstehende Uebersicht wird als richtig beglaubigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in vier Zielen: August, September, October, November dieses Jahres erfolgen soll.

Worms, den 23. August 1860.
Großherzogliches Kreisamt Worms.
In Verhinderung des Kreisraths:
v. Grolman, Kreisassessor.