Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/301

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 29.
Darmstadt am 15. October 1860.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, Veränderung in der Bezirkseintheilung des Kreises Friedberg betr.; - 2) Bekanntmachung, den Holzpreistarif für die Großherzoglichen Domanialwaldungen aus das Jahr 1861 betr.; - 3) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Bedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Worms; - 4) Abwesenheitserklärung; - 5) Ordensverleihungen; - 6) Ermächtigung zur Annahme fremder Orden; - 7) Dienstnachrichten; - 8) Versetzungen in den Ruhestand; - 9) Concurrenzeröffnungen.

Bekanntmachung,
Veränderung in der Bezirkseintheilung der Kreise Nidda und Friedberg betreffend.

Des Großherzogs Königliche Hoheit haben zu verfügen geruht, daß der Ort Trais-Münzenberg mit seiner Gemarkung von dem Kreise Nidda getrennt und dem Kreise Friedberg zugetheilt werden soll. Diese Allerhöchste Entschließung wird hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieselbe vom 1. November l. J. an in Vollzug zu treten hat.

Darmstadt, den 29. September 1860.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk.
Zimmermann.
Bekanntmachung,
den Holzpreistarif für die Großherzoglichen Domanialwaldungen auf das Jahr 1861 betreffend.

Unter Bezugnahme auf das von Großherzoglichem Ministerium der Finanzen unterm 17. October 1856 erlassene Reglement, betreffend die Holzpreise und den Holzverkauf in den Großherzoglichen Domanialwaldungen, wird der nachstehende Tarif mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Ansätze desselben, von dem Tage des Erscheinens gegenwärtiger Bekanntmachung im Regierungsblatte an, bei den auf Rechnung des Jahres 1861 kommenden Holzabgaben aus der Hand in Anwendung gebracht werden.

Darmstadt, den 5. October 1860.
Großherzogliche Ober-Forst- und Domänen-Direction.
Schenck.
vdt. Frey.