Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/146

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 12.


2) am 23. März dem General-Consul Ernst Carl von Angelrodt in St. Louis das Comthurkreuz zweiter Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.
Ermächtigung zur Annahme fremder Orden.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
1) am 25. Januar dem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Kaiserlich Französischen, Königlich Niederländischen und Königlich Belgischen Hofe, Obersten à la suite Freiherrn Senarclens von Graney die Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Majestät dem König der Belgier verliehenen Groß-Officier-Kreuzes des Leopold-Ordens, und
2) am 5. April dem Heinrich Westerweller von Anthony zu Schloß Cornaton (Dépt. de l`Ain in Frankreich), die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich verliehenen Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens zu ertheilen.
Namensveränderungen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
1) am 10. März dem Jonas Löb und dem Ludwig Löb, beide Weinhändler zu Bingen, und dem Hugo Löb, Kaufmann von Bingen, dermalen in Mainz sich aufhaltend, zu gestatten. statt ihres bisherigen Familiennamens in Zukunft den Familiennamen Lob,
2) am 24. März dem Karl Friedrich Jacob Deisner zu Offenbach zu gestatten, statt seines bisherigen Familiennamens in Zukunft den Familiennamen Kopp und
3) am 4. April dem Heinrich Siegel von Darmstadt zu gestatten, statt seines bisherigen Familiennamens in Zukunft den Familiennamen Lang zu führen.
Ertheilung von Erfindungspatenten.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
1) am 23. März dem Bergverwalter Thomas Kunz von Oestrich, im Herzogthum Nassau, ein Erfindungspatent auf die durch die übergebene Beschreibung näher erläuterten Methoden zur Darstellung von Kalisalzen und mineralischem Dünger aus dem Sericitschiefer des Taunus-Gebirges für den Umfang des Großherzogthums auf die Dauer der nächsten fünf Jahre und
2) am 10. April dem Baumeister Friedrich Hoffmann in Berlin für sich und den Stadtbaurath Licht in Danzig das ausschließliche Recht zur Anwendung der durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterten Construction von ringförmigen Brennöfen zum immerwährenden Betrieb beim Brennen von Kalk, Ziegeln, Erzen u. s. w. für den Umfang des Großherzogthums auf die Dauer von drei Jahren zu ertheilen.
Dienstnachrichten.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
1) am 23. Januar den bisherigen interimistischen Stellvertreter des General-Consuls von Angelrodt zu St. Louis in Nord-Amerika Robert Barth zum weiteren Consul daselbst,
2) am 28. Februar den dritten Lehrer an dem Prediger-Seminar zu Friedberg und dritten evangelischen Pfarrer daselbst Professor Dr. Franz Alexander Schwabe zum zweiten Lehrer an dem Prediger-Seminar zu Friedberg und zweiten evangelischen Pfarrer daselbst, - den evangelischen Pfarrer zu