Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/122

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 9.


13) Peter Joseph Degen, Fabrikarbeiter von Bretzenheim, wegen Verführung und Mißbrauchs zur Unzucht, durch Urtheil vom 11. October 1859 in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten.
14) Jacob Kiefler, Müllerbursche aus Ober-Erlenbach, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 12. October 1859 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 1 Monat, als Zusatz zu der gegen ihn durch Urtheil des Großherzoglichen Assisengerichtes zu Gießen vom 12. April 1856 verhängten geschärften Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
15) Wilhelm Bretsch II., Bäcker aus Alzey, wegen fortgesetzter Verführung und Mißbrauchs zur Unzucht, durch Urtheil vom 13. October 1859 in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren.
16) Durch Urtheil vom 15. October 1859 wegen Meineids:
a) Franz Grünewald, Buchbinder aus Mainz, zu 2 Jahren Correctionshaus,
b) Jacob Seibert, Taglöhner aus Gau-Algesheim, zu 21/2 Jahren Correctionshaus.
17) Johann Adam Roß, Korbmacher aus Pfeddersheim, wegen Verführung und Mißbrauchs zur Unzucht, durch Urtheil vom 17. October 1859 in eine Zuchthausstrafe von 6 1/2 Jahren.
18) Johann Kuhn, Weber aus Jugenheim, wegen drei ausgezeichneten Diebstählen, durch Urtheil vom 20. October 1859 in eine Zuchthausstrafe von 7 Jahren mit Schärfung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 4 Jahren nach erstandener Strafe.
19) Jacob Lang, Dreher aus Wöllstein, wegen Versuchs der Nothzucht und öffentlicher Verletzung der Schamhaftigkeit, durch Urtheil vom 21. October 1859 in contumaciam in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren.
II. von dem Großherzoglichen Obergerichte der Provinz Rheinhessen:
1) Barbara, geborne Haardt, Ehefrau von Valentin Deichmann aus Framersheim, wegen Funddiebstahls, durch Urtheil vom 1. Juli 1859 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
2) Johann Stark, Schachtmeister aus Vinxel, im Königreich Preußen, wegen Unterschlagung durch Urtheil vom 8. Juli 1859 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren mit Schärfung.
3) Margaretha Bohland, ohne Gewerbe von Heidesheim, wegen Landstreicherei und Bruchs der Polizeiaufsicht, durch Urtheil vom 6. August 1859 in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten mit Schärfung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während zwei Jahren nach erstandener Strafe und nach Ablauf der bestehenden.
4) Joseph Leschanz, früher Lieutenant in Königlich Sardinischen Diensten, aus Triest, im Kaiserthum Oesterreich, wegen mehrfachen Betrugs, Landstreicherei und wissentlichen Gebrauchs eines nicht für ihn ausgestellten Reisepasses, durch Urtheil vom 8. August 1859 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten mit Schärfung, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während zwei Jahren nach erstandener Strafe.
5) Georg Schalle, Korbmacher aus Raunheim, wegen zwei einfacher Diebstähle und intellectueller Urheberschaft bei dem Verbrechen des Meineids, durch Urtheil vom 20. August 1859, in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren 6 Monaten mit Schärfung.
6) Susanna Hauck, Dienstmagd aus Weinheim, wegen fortgesetzten einfachen Diebstahls, durch Urtheil vom 20. August 1859, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
7) Adam Köhler IV., Taglöhner von Hamm, wegen vorbedächtiger schwerer Körperverletzung, durch Urtheil vom 22. August 1859, zu 2 Jahren Correctionshaus.
8) Friedrich Grübel, Tüncher von Alzey, wegen mehrfacher Diebstähle, durch Urtheil vom 3. September 1859, in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten mit Schärfung.