Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/120

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 9.




Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den israelitischen Gemeinden des Kreises Friedberg.

.

O
r
d
n.-
N
r.
Namen der Gemeinden.
Umlage.
Beitrag auf
1 Gulden Nor-
malsteuerkapital.
E
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Bemerkungen.
fl.
kr.
pf.
1 Assenheim mit Bruchenbrücken 893 - - 5 Die Umlage erfolgt auf das Schatzungskapital. Der Voranschlag ist für 1859/61 aufgestellt und wird jedes Jahr 1/3 erhoben.
2 Beienheim mit Weckesheim 108 8 2,937 5 Der Voranschlag ist für 1858/60 aufgestellt. Ein Drittheil wird jedes Jahr erhoben.
3 Bönstadt 574 - - 5 Wie zu 1.
4 Butzbach 90 2 0,215 5 Der Voranschlag ist für 1859/61 aufgestellt, und wird jedes Jahr ein Drittheil erhoben.
5 Fauerbach I. mit Langenhain 250 13 2,600 5 Desgleichen.
6 Friedberg 250 2 0,522 5
7 Florstadt 230 - - 5 Auf das Schatzungskapital.
8 Gambach 45 1 3,148 5 Wie zu 4.
9 Griedel mit Rockenberg 140 4 2,376 5 Wie zu 4.
10 Hoch-Weisel mit Ostheim 90 4 0,736 5 Wie zu 4.
11 Münzenberg 505 23 1,454 5
12 Nieder-Weisel 800 15 1,508 5 Wie zu 4.
13 Nieder-Wöllstadt 515 12 1,531 5 Wie zu 4.
14 Staden mit Stammheim 320 19 2,057 5
15 Steinfurth 609 27 3,717 5 Wie zu 4.

Vorstehende Uebersicht wird unter dem Anfügen als richtig bescheinigt, daß die Erhebungsziele für die Monate Mai, Juni, August, September und October dieses Jahres festgesetzt worden sind.

Friedberg, den 25. Februar 1860.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Trapp.



Bekanntmachung,
die Ausbringung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde zu Offenbach für 1860 betreffend.

Zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde zu Offenbach soll nach den besonderen, höchsten Orts genehmigten Repartitionsnormen für das Jahr 1860 die Summe von