Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/039

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 5.



Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinden des Kreises Wimpfen.
O
r
d
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u
n
g
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n
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m
m
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r.
Namen
der
Gemeinden.
I. Klasse.
ll. Klasse.
lll. Klasse.
Sonstige Ausschläge.
Auf Köpfe
oder Ge-
nußtheile
der Orts-
bürger.
Auf das gesammte Nor-
malsteuerkapital der
Ortseinwohner.
Auf das gesammte Nor-
malsteuerkapital der
Ortseinwohner und
Forensen. </center
Aus-
schlag.
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schlag.
Beitrag auf
1 Gulden
Normal-
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1 Gulden
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e.
Bezeichnung der Art des Ausschlags und der Repartitionsnorm.
fl.
fl.
kr.
pf.
fl.
kr.
pf.
fl.
kr.
pf.
1 Forstbezirk - - - - - 4010 3 2,818 4 506 - 2,401 4 Auf das Gesammsteuerkapital der lutherischen Parochianen
2 Hohenstadt
3 Wimpfen a. B.
4 Wimpfen im Thal
5 Zimmerhof

Vorstehende Uebersicht wird hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in den Monaten April, Juni, August und October stattfinden soll.

Wimpfen den 31. December 1859.
Großherzogliches Kreisamt Wimpfen.
Dr. Spamer.



Ordensverleihungen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst zu verleihen geruht:
1) am 15. December 1859 dem Regierungsrath und Regierungs-Commissär bei der Hessischen Ludwigsbahngesellschaft Ludwig Kohlermann, - dem Eisenbahndirector bei derselben Gesellschaft Johann Kempf, - dem Ober-Ingenieur bei derselben Gesellschaft Justus Kramer - und dem Director der Banken für Handel und Industrie und für Süddeutschland Dr. August Parcus das Ritterkreuz erster Klasse - und dem Ober-Maschinenmeister bei der Hessischen Ludwigsbahngesellschaft Georg Thomas das Ritterkreuz zweiter Klasse,
2) am 1. Januar dem Generallieutenant, Kammerherrn und Generaladjutanten Carl Hermann Freiherrn von Trotha Excellenz das Großkreuz,
3) am 13. Januar dem Consul zu Cincinati[GWR 1] Carl Friedrich Adae[GWR 2] das Ritterkreuz erster Klasse und
4) am 5. Februar dem evangelischen Schullehrer Heinrich Schnuth zu Büdingen, in Rücksicht auf seine fünfzigjährigen[GWR 3] mit Eifer und Treue geleisteten Dienste, das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen.
Ermächtigung zur Annahme fremder Orden.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
1) am 16. Januar dem Geheimerath und Professor Dr. Ferdinand August Franz von Ritgen zu Gießen die Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem König



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. heute: Cincinnati
  2. A. war (zumindest) württembergischer und bayerischer Konsul in C.
  3. Druckfehler in Textvorlage: fünzigjährigen