Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/027

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 4.



Bekanntmachung,
das Gesuch der Großherzoglichen Ober-Steuer-Direction um Einweisung des Großherzoglichen Fiscus in den Besitz des Nachlasses der zu Mainz verstorbenen Rentnerin Katharina Franziska, gebornen Rögner, Wittwe Gastiell betreffend.

Das Großherzogliche Bezirksgericht Mainz hat auf Antrag der Großherzoglichen Ober-Steuer-Direction durch Urtheil vom 26. November 1859 bezüglich der Einweisung des Fiscus in den Besitz des Nachlasses der zu Mainz am siebenten Mai 1859 verstorbenen Rentnerin Katharina Franziska gebornen Rögner, Wittwe erster Ehe des Rentners Franz Anton Moritz in Mainz und Wittwe zweiter Ehe des Chaisenfabrikanten Joseph Gastell in Mainz, die im Artikel 770 des in Rheinhessen geltenden Civilgesetzbuchs vorgeschriebenen Veröffentlichungen angeordnet.

Darmstadt, den 17. Januar 1860.
Großherzogliches Ministerium der Justiz.
v. Lindelof.
Gottwerth.



Bekanntmachung,
die Vergütung für die in 1860 in Geld zu berichtigenden Besoldungs- und Pensions-Naturalien betreffend.

Aus den in 1859 vorgekommenen, nach der Verordnung vom 10. December 1857 der vorgenannten Vergütung zur Grundlage dienenden, Fruchtverkäufen ergeben sich als Durchschnittspreise eines Malters von:

30156 Malter Waizen 9 fl. 41 kr.
9028 " Korn 7 " 33 "
7270 " Gerste 6 " 54 "
6327 " Hafer 4 " 55 "

woraus sich der Werth von 100 fl. Naturalien auf 1731/2 fl. berechnet.
Es kommen hiernach für 1860 hinsichtlich derjenigen Besoldungen und Pensionen, auf welche die oben erwähnte Verordnung Anwendung findet, die Beträge von beziehungsweise 1731/2 fl., 150 fl., 115 fl. in Anwendung.
Für die nach den früheren Grundsätzen zu beurtheilenden Pensionen sind für 100 fl. Naturalien 115 fl., sodann weiter als Zusatz für Holz, nach der Verordnung vom 13. October 1840 und dem Tarif vom 26. October 1859, laut Bekanntmachung in Nr. 35 des Regierungsblatts, von 100 fl. Pension 1 fl. 10 kr. zu vergüten.

Darmstadt, am 18. Januar 1860.
Großherzogliche Ober-Rechnungskammer.
Wernher.
Balser.