Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/006

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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No. 1.


Bekanntmachung,
die in Folge der Pulverexplosion zu Mainz am 18. November 1857 eingegangenen Unterstützungen betreffend.

Nachdem das zur Unterstützung der durch das unglückliche Ereigniß der Pulverexplosion in Mainz vom 18. November 1857 Beschädigten und der Hinterlassenen der dadurch Verunglückten f. Z. gebildete Comite, nach Erledigung aller ihm obgelegenen Geschäfte, am 1. August l. J. seine verdienstvolle Thätigkeit beendigt und über die eingegangenen Unterstützungsgelder und deren Verwendung in detaillirtester Weise Rechnung abgelegt hat, so wird nunmehr das summarische Ergebniß dieser Rechnungsablage mittelst nachstehender Uebersicht auch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

A. Einnahme.
I. Gaben:
fl.
kr.
1) aus souveränen Häusern 85087 16
2) von der hohen deutschen Bundesbehörde bewilligter Zuschuß 160000 -
3) aus dem Kaiserreiche Oesterreich 306109 11
4) " " Königreiche Preußen 92873 51
5) " " " Bayern 24047 25
6) " " " Württemberg 4415 40
7) " " " Hannover 2188 46 ½
8) " " " Sachsen 2498 44
9) " " Großherzogthum Baden 8841 49 ½
10) " " Churfürstenthum Hessen 2597 28 ¾
11) " " Großherzogthum Hessen 46836 37 ½
12) " " " Sachsen-Weimar 763 19 ¾
13) " " " Oldenburg 8 45
14) " " " Luxemburg 1090 15
15) " " Herzogthum Nassau 4101 36 ½
16) " " " Holstein 18 6 ¾
17) " " " Braunschweig 359 23 ½
18) " " " Sachsen-Meiningen 2389 20 ½
19) " " " Sachsen-Coburg-Gotha 472 38 ¾
20) " " " Sachsen-Altenburg 32 -
21) " " " Anhalt-Bernburg 66 47 ½
22) " " Fürstenthum Waldeck 7 -
23) " " " Schwarzburg-Rudolstadt 621 35 ½
zu übertragen
745427 38