Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/443

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 28.


Bekanntmachung,
die Organisation des Betriebs der Main-Weser-Eisenbahn betreffend.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 30. v. M. allergnädigst zu verordnen geruht, daß die seither schon provisorisch mit der Leitung des Betriebs der Main-Weser-Eisenbahn auf Großherzoglichem Gebiete beauftragt gewesene Gr. Eisenbahnbahndirection der Provinz Oberhessen nunmehr, nachdem die Bauarbeiten auf der diesseitigen Bahnstrecke nahezu vollendet sind, in ihrer bisherigen Haupteigenschaft als Baubehörde aufgehoben und mit der amtlichen Benennung:

Großherzoglich Hessische Direction der Main-Weser-Eisenbahn

künftighin als obere Verwaltungsbehörde für den Betrieb dieser Bahn im Großh. Gebiete mit Beibehaltung des Sitzes zu Gießen und mit der Bestimmung constituirt sein soll, daß sie nebenbei die noch rückständigen Bauarbeiten bis zur gänzlichen Vollendung zu leiten hat. Diese Allerhöchste Verfügung wird andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, den 8. Juni 1853.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
F. v. Schenck.
Merck.


Uebersicht der für das Jahr 1853 zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Darmstadt genehmigten Umlagen.
Ord.-
Nr.
Namen
der
Gemeinden.
Aus-
schlag
auf
Köpfe.
Auf das gesammte Normal-
steuerkapital.
Bemerkungen
Aus-schlag
Beitrag auf
Einen Gulden
Normalsteuer-
kapital.
Er-
he-
bungs-
ziele.
fl.
fl.
kr.
pf.
1 Arheilgen - 278 12 0,502 4
2 Darmstadt mit Bessungen - 680 1 2,381 4
3 Eberstadt - 100 8 2,572 4
4 Gräfenhausen mit Erzhausen, Weiterstadt und Wixhausen 55 55 3 2,003 4
5 Griesheim - 150 4 0,103 4
6 Messel - 116 13 3,892 4
7 Oberramstadt - 25 4 3,900 4
8 Pfungstadt mit Eschollbrücken und Hahn - 160 2 3,600 4
9 Roßdorf - 55 12 2,037 4