Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/377

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 24.
Darmstadt am 27. Mai 1853.


Inhalt: 1) Bekanntmachung. die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt und Waldmichelbach und die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichtsbezirke in der Provinz Starkenburg betr. - 2) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Bingen. - 3) Uebersicht der für das Jahr 1853 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse genehmigten Umlagen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Großgerau. - 4) Versetzung in den Ruhestand. - 5) Concurrenzeröffnungen. - 6) Sterbfälle.


Bekanntmachung,
1) die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt und Waldmichelbach, 2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichtsbezirke in der Provinz Starkenburg betr.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 15 v. M. Regierungsblatt Nr. 19 wird hiermit weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Functionen der neu errichteten Landgerichte zu Darmstadt und Waldmichelbach mit dem 1. Juny d. J. ihren Anfang nehmen werden und daß an diesem Tage die neue Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in der Provinz Starkenburg in Wirksamkeit tritt.

Darmstadt den 20. Mai 1853.
Großherzogliches Ministerium der Justiz.
v. Lindelof.
Gottwerth