Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/217

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 18.


Bekanntmachung,
die amtliche Benennung verschiedener Dienststellen in dem Bereiche der Großherzoglichen Finanzverwaltung betreffend.

Nachdem des Großherzogs Königliche Hoheit zu verordnen geruht haben, daß

1) die dienstliche Benennung der Großherzoglichen Zoll-Direction in "Großherzogliche Ober-Zolldirection" umgewandelt und von den bei derselben angestellten Beamten der Titel: Oberzolldirector, Oberzollrath, Oberzollsecretär etc. geführt werden soll;
2) die Dienststelle der Kreisbaumeister nunmehr als "Kreisbauamt" zu bezeichnen ist, die Bauaufseher 1. Classe "Kreisbauaufseher" und die Bauaufseher II. Classe mit Weglassung der Classenbezeichnung "Bauaufseher" zu benennen sind;
3) die Benennung "Untersteuerboten" in "Steuerboten" zu verändern ist;

so wird diese Allerhöchste Verfügung hiermit zur allgemeinen Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht.

Darmstadt am 13. April 1853.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
F. v. Schenck.
Jaide.


Bekanntmachung,
die Wahl der Geschwornen in der Provinz Rheinhessen für das Jahr 1854 betreffend.

In Gemäßheit des Art. 4 des Gesetzes vom 26. April 1852, die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 31. Dezember 1848 über das Verfahren in Assisensachen und die Bildung der Schwurgerichte in der Provinz Rheinhessen betreffend, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Seelenzahl

im Kreise Alzei 37,474
" " Bingen 29,807
" " Mainz 64,292
" " Oppenheim 43,941
" " Worms 50,138

beträgt und daß demnach von den 800 zu Geschwornen herbeizuziehenden Höchstbesteuerten nach Verhältniß der angegebenen Seelenzahl