Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/096

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 10.


23) Philipp Seibert, Taglöhner, aus Seckbach, wegen eines kleinen Diebstahls, durch Urtheil vom 22. October 1852, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.
24) Peter Orlemann, Schuhmacher, aus Worms, wegen schwerer Körperverletzung, durch Urtheil vom 29. October 1852, zu 2 Jahren Correctionshausstrafe.
25) Wilhelm Friedrich Baur, Kellner, aus Ruddersberg, wegen Landstreicherei und Paßfälschung, durch Urtheil vom 30. October 1852, zu 15 Monaten Correctionshausstrafe, geschärft in den ersten 8 Tagen der ersten 14 Monate und in den letzten 8 Tagen seiner Strafzeit durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
26) Georg Komba, Taglöhner, aus Rack, wegen Landstreicherei und Bruchs der polizeilichen Aufsicht, durch Urtheil vom 30. October 1852, zu 15 Monaten Correctionshausstrafe, geschärft in den ersten 8 Tagen eines jeden der ersten 14 Monate und in den letzten 8 Tagen seiner Haft durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht wahrend 4 Jahren nach erstandener Strafe.
27) Elisabetha Rauschkolb, ohne Gewerbe, aus Mettenheim, wegen Landstreicherei und Bruchs der polizeilichen Aufsicht, durch Urtheil vom 5. November 1852, in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden halben Jahres und in den letzten 8 Tagen der Strafzeit durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht wahrend weiterer 4 Jahre nach Ablauf der durch Urtheil des Gr. Kreisgerichts zu Mainz vom 22. September 1819 gegen dieselbe erkannten vierjährigen polizeilichen Aufsicht.
28) Catharina Sahm, ohne Gewerbe, aus Bretzenheim in Rheinpreußen, wegen Landstreicherei und Bruchs der polizeilichen Aufsicht, durch Urtheil vom 5. November 1852, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 1 Monate, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres und in den letzten 8 Tagen der Strafzeit durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während weiterer 4 Jahre nach Ablauf der durch Urtheil des Gr. Kreisgerichts zu Mainz vom 10. Dezember 1851 gegen dieselbe erkannten zweijährigen polizeilichen Aufsicht.
29) Johann Meisky, Schuhmacher, aus Schotten, wegen Landstreicherei und Bruchs der polizeilichen Aufsicht, durch Urtheil vom 12. November 1852, zu 13 Monaten Correctionshausstrafe, geschärft in den ersten 8 Tagen der 13 Monate und in den letzten 8 Tagen der Haft durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht wahrend 2 Jahren nach erstandener Strafzeit.
30) Margaretha Dörr, aus Hüfelsheim in Rheinpreußen, wegen Landstreicherei und Paßfälschung, durch Urtheil vom 10. Dezember 1852, zu 1 Jahre und 1 Monate Correctionshausstrafe, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
31) Franz Heinrich Schier, Taglöhner, aus Mombach, wegen schwerer Körperverletzung, durch Urtheil vom 17. Dezember 1852, in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten.
32) Nicolaus Mumm, Maurergeselle, aus Bretzenheim, wegen Versuchs eines kleinen Diebstahls, durch Urtheil vom 17. Dezember 1852, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.


III. Von den Großh. Kreis- resp. Bezirksgerichten.
a) Von dem Großh. Kreis- resp. Bezirksgerichte zu Mainz.

1) Friedrich Wohlfahrt, Dienstknecht, aus Sauerschwabenheim, wegen Unterschlagung und einfachen Diebstahls, durch Urtheil vom 7. August 1852, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren und 2