Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/093

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 10.


10) Christian Gengnagel, Schuhmachergeselle aus Eschollbrücken, in Crumstadt wohnhaft, zuletzt in Worms in Arbeit, wegen Versuchs eines ausgezeichneten und eines kleinen Diebstahls, durch Urtheil vom 18. October 1852, in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, geschärft in den ersten 8 Tagen und in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; zugleich wurde verordnet, daß an dieser Strafe nach Art. 34 des Strafgesetzbuchs 3 Monate in Abzug zu bringen seien.
11) Johann Sipp, Maurer aus Rack, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 19. October 1852, in eine Zuchthausstrafe von 8 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden halben Jahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stel1ung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
12) Philipp Vollmar, Taglöhner aus Rudolphshain, wegen zweier ausgezeichneter Diebstähle durch Urtheil vom 20. October 1852, mit Inbegriff der gegen denselben wegen eines ausgezeichneten Diebstahls, des Versuchs eines solchen und zweier kleiner Diebstähle durch Urtheil des Gr. Assisengerichts zu Gießen vom 8. September 1852 erkannten dreijährigen Zuchthausstrafe, in eine Zuchthausstrafe von 7 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres der ersten 5 Jahre und in den letzten 8 Tagen des 6ten und 7ten Jahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
18) Anna Maria Theobald, ohne Gewerbe, aus Appenheim, wegen einfachen Diebstahls, durch Urtheil vom 21. October 1852, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.
14) Michael Feuerstein, Müllerbursche aus Gersheim, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 25. October 1852 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre.
15) Carl Kreuter, Scribent, auf dem Wehrzollhause, Gemeinde Lampertheim, wohnhaft, wegen schwerer Körperverletzung mit tödtlichem Erfolge, durch Urtheil vom 26. October 1852 in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren.
16) Johann Lorenz Ehmig, Taglöhner aus Eichloch, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 27. October 1852, in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden halben Jahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 2 Jahren nach erstandener Strafe.
17) a) Heinrich Platz, Küfer, wegen dreier ausgezeichneter Diebstähle, b) Philipp Emmermann, Schuhmachergeselle, wegen eines ausgezeichneten Diebstahls; c) Anton Kadel, Tapezierer, wegen Gehülfenschaft bei zwei ausgezeichneten Diebstählen, alle aus Mainz, durch Urtheil vom 31.0ctober 1852, und zwar Platz in eine Zuchthausstrafe von 12 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden halben Jahres der ersten 5 Jahre durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; Emmermann in eine desgleichen von 5 Jahren, Kadel in eine desgleichen von 3 Jahren, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht ad a) während 5 Jahren, ad b) zu desgleichen während 8 Jahren und c) zu desgleichen während 1 Jahre.
18) Jacob Sieglitz, Tabakshändler aus Mainz, wegen betrügerischen Bankerotts, durch Urtheil vom 2. November 1852 in contumaciam in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren.
19) David Christian Kühl, Rentmeister aus Bingen, wegen fortgesetzter Dienstveruntreuung durch Urtheil vom 2. November 1852 in contumaciam zur Dienstentsetzung und in eine Zuchthausstrafe von 8 Jahren.

II. Von dem Großh. Obergerichte zu Mainz.

1) Ulrich Walber, Schlossergeselle aus Mainz, wegen Diebstahls durch Urtheil vom 9. Juli 1852, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft in den ersten 8 Tagen der Strafzeit und in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.