Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/089

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 10.
Darmstadt am 26. März 1853.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die amtliche Benennung der Beamten und Dienststellen bei den Bergwerken und Salinen betr.; - 2) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Offenbach betr.; - 3) Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Strafurtheile der Gerichte der Provinz Rheinhessen betr. - 4) Verzeichniß der Vorlesungen, welche auf der Großherzoglich Hessischen Ludewigs-Universität zu Gießen im Sommerhalbjahre 1853 gehalten und am 11. April bestimmt und allgemein ihren Anfang nehmen werden; - 5) Charakterertheilung.


Bekanntmachung,
die amtliche Benennung der Beamten und Dienststellen bei den Bergwerken und Salinen betreffend.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 9. d. M. zu verfügen geruht, daß die nachstehenden amtlichen Benennungen der Behörden und Beamten bei den ficalischen Bergwerken und Salinen anstatt der gleichfalls nachstehenden eingeklammerten Benennungen eintreten sollen:

I. Bergamt (Bergverwaltung) Thalitter:
1) Bergmeister (Bergverwalter),
2) Bergrentmeister (Rechner),
II. Salinen- und Bergamt (Salinen- und Bergverwaltung) Salzhausen:
1) Salineninspector (Bergverwalter),
2) Salinen-Rentmeister (Salinenkassier resp. Rechner),
3) Salinen-Controleur (Salzwerksbeschließer),
III. Bergamt (Bergverwaltung) Dorheim:
1) Bergmeister (Bergverwalter),
2) Bergrentmeister (Rechner),
3) Bergkassier (Unterrechner),
IV. Salinenamt(Salinenverwaltung) Theodorshalle:
1) Salinendirector (Salinendirector),
2) Salinen-Rentmeister (Salinenkassier),
3) Salinen-Controleur (Salzamtsschreiber).