Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/084

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 9.


Bekanntmachung,
den Steuerausschlag zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse zu Darmstadt für 1853 betreffend.

Zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse dahier für 1853, namentlich zur Bezahlung des Gehalts des Gr. Rabbinen dahier und der mit Erhebung und Verrechnung der deßfallsigen Beiträge verbundenen Kosten sollen, mit Genehmigung Gr. Ministeriums des Innern, 0 kr. 3,1039 Heller vom Gulden Normalsteuerkapital der zum Landjudenschafts-Verbande gehörigen beitragspflichtigen Israeliten in drei Erhebungszielen in den Monaten April, Mai und Juni d. J. erhoben werden, was den Beitragspflichtigen hiermit bekannt gemacht wird.

Darmstadt, den 10. Februar 1853.
Großherzogliches Kreisamt Darmstadt.
v. Stark.


Bekanntmachung,
die Ausbringung der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde zu Allendorf an der Lumda pro 1851-53 betreffend.

Der israelitischen Religionsgemeinde zu Allendorf a. d. Lumda ist in Folge eines nachgewiesenen Einnahmeausfalls pro 1851/53 die Erhebung einer nachträglichen Umlage von 196 fl. von Großherzoglichem Ministerium des Innern gestattet worden, was hiermit unter dem Anfügen zur Kenntniß der Interessenten gebracht wird, daß der Ausschlag mit demjenigen von 1853 gleichzeitig vollzogen werden soll.

Gießen, den 18. Februar 1853.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Küchler, Regierungsrath.