Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/030

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 5.


Bekanntmachung,
den zwischen den Regierungen mehrerer deutschen Staaten wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden abgeschlossenen Vertrag betreffend.

Nachdem die Großherzoglich Mecklenburg-Schwerin`sche Regierung dem zwischen mehreren deutschen Regierungen wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden am 15. Juli 1851 zu Gotha abgeschlossenen, im Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 2 vorigen Jahres publicirten Vertrage vom 1. März d. J. an beigetreten ist, so wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, am 5. Februar 1853.
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Hauses und des Aeußern.
v. Dalwigk.
v. Koffler.


Uebersicht
der in dem Jahre 1852 durch die Großherzogliche Gensdarmerie geschehenen Arrestationen und Denunciationen.

Im Laufe des Jahres 1852 sind durch die Großherzogl. Gensdarmerie vollzogen worden:

A. Arrestationen.
1) inländische Deserteure 15
2) ausländische
"
3
3) inländische Refractäre 1
4) Mörder 3
5) Brandstifter 4
6) Straßenräuber 3
7) Falschmünzer 2
8) des Raubmords Beschuldigte 1
9) des Mords
"
4
10) der Brandstiftung
"
15
11) des Straßenraubs
"
6
12) der Falschmünzerei
"
4
13) des Diebstahls
"
82
14) der Wilddieberei
"
2