Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/517

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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Straferkenntnisse.

      Von Großherzoglichem Hofgericht zu Gießen und resp. dem Großherzogl. Oberappellations-Gericht in der Oberappellations-Instanz wurden im 2ten Semester d. J. folgende Straferkenntnisse ertheilt, welche rechtskräftig geworden und bereits zur Vollstreckung gekommen sind:

       1) wurde am 16. August Johann Heun von Hartmannshain, Amts Lißberg, vulgo Lützen-Dicker, wegen Diebstahls, Beherbergung von Räubern und wegen Diebeshehlerei, außer der früher erkannten 41/2 monatlichen Zuchthausstrafe, noch in eine solche von 71/2 Monaten und in Bezahlung der Kosten und des Schadens, -
2) eod. Michael Wagner von Rodheim, Amts daselbst, wegen Schaafdiebstahls, in einjährige Zuchthausstrafe, Bezahlung der Kosten und Ersatz des Schadens, -
3) Conrad Müller von Großeneichen, Amts Oberohmen, am 9. August wegen Diebstähle und Vagabundenlebens in sechsjährige, und -
4) eod. Heinrich Krieger von Hainbach wegen Theilnahme an den Diebstählen des vorbenannten Conrad Müller und selbstbegangener Diebstähle in einjährige Zuchthausstrafe, und er, wie Müller, in Bezahlung der Kosten und des Schadens, -
5) am 28. August Heinrich Althauß von Hopfmannsfeld, Amts Engelrod, wegen Diebstähle und Vagabundenlebens in 9monatliche Zuchthausstrafe, so wie Bezahlung der Kosten und des Schadens verurtheilt; endlich wurde
6) Hofgerichts-Advokat Meyer, der Vater, zu Gießen wegen wiederholter unerlaubter Schreibart, durch Urtheil vom 30. August 1819, welches in der Oberappellations-Instanz bestätigt wurde, cassirt.