Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/400

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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       1) wurde Conrad Schmitt aus Langgöns wegen Diebstählen, durch Erkenntnis vom 27. April d. J., in zweijährige Zuchthausstrafe;
2) Caspar Ickler aus Vilbel wegen Entwendung eines Felleisens, unterm 28. April d. J. in dreimonatliche Zuchthausstrafe;
3) Georg Kleber von Großenlinden wegen Diebstählen, unterm 12. Juni d. J., in anderthalbjährige Zuchthausstrafe;
4) eod. Jakob Müller aus Gladenbach wegen Diebstählen in einjährige Zuchthausstrafe und Bezahlung der Kosten;
5) eod. Johannes Schäfer in Oberwidersheim wegen Verwundung und erfolgten Todes des Johannes Kammer daselbst, in zweijährige Zuchthausstrafe und Bezahlung der Kosten;
6) Johann Jost Weber aus Gladenbach wegen Diebstahls, unterm 22. d. J., in einjährige Zuchthausstrafe und Bezahlung der Kosten verurtheilt; endlich wurde
7) Burgermeister Rühl in Ulrichstein wegen Aepfel-Entwendung, durch Urtheil vom 26. Februar d. J. , seines Amts als Rathsherr entsetzt.




(Num. 42. des Regierungsblattes wird nachgeliefert.)