Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/361

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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       2.) Heinrich Greb von Burgbracht wegen Falschmünzerei durch Urtheil vom 28. Dec. 1819 in fünfjährige Zuchthausstrafe,
3.) eod. Johannes Greb von ebendaher wegen gleichen Verbrechens in vierjährige Zuchthausstrafe,
4.) eod. Ludwig Scheich von Merkenfritz wegen gleichen Verbrechens in dreijährige Zuchthausstrafe,
5.) Johannes Marburger aus Bergheim durch Urtheil vom 11ten Januar 1820 wegen versuchter Nothzucht in zweijährige Zuchthausstrafe, deren Vollstreckung er sich aber durch die Flucht entzogen, endlich
6.) Johannes Heinecke von Offenbach wegen Theilnahme an qualificirtem Diebstahl durch Erkenntnis vom 7ten April 1820 in dreimonatliche Zuchthausstrafe verurtheilt.