Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/156

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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zu besagtem Mainz, aufzunehmen - am 31. desselben, dem bisherigen Interimslehrer an der Vorbereitungsschule zu Mainz, Jacob Joseph Fink daselbst, die erledigte zweite Lehrersstelle an gedachter Vorbereitungsschule, zu übertragen - am 6. des vorigen Monats, den Candidaten der Theologie, Christian Bender, aus Bellersheim, als Rector an der Knabenschule zu Grünberg, zu bestätigen - am 10. desselben, dem bisherigen Regierungs-Schreibstube-Accessisten, Heinrich Frey hierselbst, so wie am 11. dem Georg Conrad Schnell allhier, den Acceß bei dem Schreibtische des Hofgerichts, Fürstenthums Starkenburg zu bewilligen - und am 17. desselben, dem bisherigen zweiten Pädagoglehrer und außerordentlichen Professor der Chemie und Mineralogie, Dr. Wilhelm Ludwig Zimmermann, zu Gießen, die ordentliche Professur dieser Wissenschaften, auf der dasigen Landesuniversität, unter Entbindung von allem - an dem Pädagog allda bisher noch gegebenen mathematischen und physikalischen Elementar-Unterrichte, zu übertragen gnädigst geruhet.
Ferner haben des Großherzogs Königl. Hoheit am 20ten des vorigen Monats den dermaligen Obergerichtsschreiber Berninger, zu Mainz, von seinem bisher noch mitbekleideten Amte, als Gerichtsschreiber, bei dem dasigen Friedensgerichte, ersten Bezirks, zu entbinden - und solches unter gleichem dato, dem bisherigen Untergerichts- und Polizey-Gerichtsschreiber Hoffmann allda, mitzuübertragen - am 27ten desselben, dem Diakon und Präceptor Christoph Wilhelm Vogt, zu Berstadt, die daselbst erledigte Pfarrey zu conferiren - am 1. des laufenden Monats, dem bisherigen zweiten peinlichen Gerichts-Inquirenten, Alexander Gottlieb Wiener dahier, die in Erledigung gekommene erste Untersuchungs-Richtersstelle zu übertragen und den bisherigen Hofgerichts-Advokaten und peinlichen Gerichts-Assessor Georg Philipp Hofmann hierselbst, zum zweiten Inquirenten, bei besagtem peinlichen Gerichte, mit Beibehaltung seines Prädicats, als peinlicher Gerichts-Assessor, zu bestellen - und am 4ten desselben, dem Hofgerichts-Advokaten Georg Ludwig August Emmerling, zu Gießen, die Verlegung seines Domicils von Gießen in die hiesige Residenz, zu gestatten, und ihn in die Zahl der Hofgerichts-Advokaten und Procuratoren der Provinz Starkenburg aufzunehmen gnädigst geruhet.