Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/081
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Vertrag wurde abgeschlossen von den sechs dazumal zuerst so genannten,
nachher so überaus einflußreichen „Landräthen“, bei Namen:
Joachim Maltzan, Curt
Rohr, Hauptmann zur Priegnitz, Dietrich Maltzan zum Grubenhagen,
Curt von der Lühe, Christoph
Linstow[1] und Christoph Hahn zu Basedow. Diese
Herren brachten die geldbedürftigen Herzoge so zu sagen geradezu in
ihre Abhängigkeit „Man siehet aus diesem Vergleich“ schreibt
Klüver[2] mit
unverkennbarer Ironie, „ganz deutlich, daß die gegenwärtigen
Landräthe zu Abfassung und Aufrichtung des Vergleichs gebraucht
worden sind, gestalt auch aus dem Inhalt desselben sich ganz
klärlich ergiebt, mit wie vieler Treue, Sorgfalt und patriotischem
Eifer diese Herren ihr und
ihrer Nachkommen eigenes, auch das Interesse ihrer Mitbrüder
hierbei wahrgenommen, indem nicht nur in diesem Vergleich per
indirectum obgleich die Hauptsache nicht darauf ankam,
dennoch so viele wichtige Vorrechte und Befugnisse den Herren
Landräthen und Landständen beigelegt und zugestanden worden,
dergleichen ihnen vorhin niemalen eingeräumet gewesen, sondern auch
sogar die Her-
- ↑ Die Linstow kommen erst im vierzehnten Jahrhungert häufiger in den Urkunden vor, so „Hinric Lynstowe, Knappe“ in einer Hahn'schen Urkunde bei Lisch, Gesch. des Hauses Hahn II. Urkundenbuch S. 47
- ↑ Beschreibung des HErzogthums Mecklenburg, Hamburg 1734, Band III. S. 740 ff. Der Verfasser war von Geburt ein Mecklenburger und Rathmann zu Heiligenhafen in Holstein.
