Geschichte der Stadt Northeim/123

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Geschichte der Stadt Northeim
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eingerichtet ist. Außerdem gründet sich aber solche auch auf mehrere andere Recesse, auf das Stadt-Reglement von 1702, auf hohe Regierungs-Verfügungen und bewiesene Gewohnheiten, und ist ganz anders als solche von dem Herrn Procurator und Doctor Oesterley in dessen Grundrisse des bürgerlichen und peinlichen Processes S. 98 bis 102. beschrieben worden. Wäre obiger Receß zc. und die wahre Verfassung des Raths und des Stadtgerichts demjenigen, von welchem der Herr Doctor seine Nachrichten wegen dieser Verfassung erhalten hat und worauf er seine Beschreibung gründet, selbst bekannt gewesen, so würde ihm nicht solche irrige Beschreibung davon mitgetheilt worden seyn. Gern würde gewiß der größesten Theil des Raths-Collegii dem Herrn Doctor alles das was zu einer genauen Beschreibung der hiesigen Verfassung erforderlich gewesen, mitgetheilt haben, wenn er sich nur deshalb an die Behörde und nicht an einen solchen gewendet hätte, welcher unfreundschaftlich genug gewesen, die Briefe des Herrn verfassers dem Collegio nicht mitzutheilen, vielmehr solche unbeantwortet zu lassen, und dadurch Veranlassung zu geben, daß der Herr Verfasser sich an solche gewendet, welchen diese Verfassung nicht bekannt gewesen, und daß daher, ohne Verschulden des Herrn Verfassers, obige sehr unrichtige Beschreibung zum