Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/225

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[224]
Nächste Seite>>>
[226]
Erzdioecese Koeln 1883.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


gegen arme preßhafte Menschen gantz und zumahl ist untergegangen, alß haben unterschiedliche sich dahin mit mir zeitlichen Pastori beflissen, diese uralte Bruderschafft wiederumb in Reparation und würklichen Effect zu bringen ... wie dann auch in mehrgenannte Bruderschaft sich anno 1651 in die venerabilis Sacramenti haben einverleiben lassen und nachstehende Regulas zu halten angenommen:

1. Sollen alle eingeschriebenen Bürder zu einem beständigen Patronen halten den h. Sebastianum und verehren als einen kräftigen Fürbitter bey Gott, umb erhaltung desjenigen, was ihnen an Leib und Seele nützlich und dienlich ist.

2. Zum Haupte und Vorsteher dieser Bruderschafft sollen ernannt werden ein zeitlicher Pastor und auch ein zeitlicher König, wie imgleichen ein zeitlicher Brudermeister, welchen alle Brüder Ehr und Gehorsam zu leisten schuldig sind.

3. Sollen alle Brüder am Feste des h. Sebastianus das Ampt der h. Messe sampt der Predigt anhören. Wer ohne rechtmäßige Entschuldigung außbleibt, soll ein halb Pfund Wachs zur straiff zalen. Zur Zeit des Offertorii sollen alle zum Opfer gehen, und erstlich in den Bruderschaffts Stock, darnach auf den Altar opfferen.

4. Solches soll gehalten werden ahn allen sambstag der vier Quatember, an welchen das Ampt der h. Meß vohr die abgestorbenen Brüder gehalten wird.

5. Ihm fall Einer von den Brüdern tödtlich abgehen würde, sollen die Uebrigen am Tage seiner Begräbniß zur Kirchen kommen und dessen Seel Gott dem Allmechtigen andächtig empfelen und gleicher Handt zum Opfer gehen.

6. Sollen alle Brüder einmahl im Jahr, nemlich am Feste des h. Frohnleichnams deß Nachmittags nach der Verpser auff einem hohen Baum einen Hultzenen Vogel aufrichten, nach welchem sie (jedoch mit keinem gezogenen Ruhr oder Drätkugel) ordentlich schießen. Vorerst soll ein Schoeß geschehen im Namen Ihrer Churf. Durchlaucht in Cöln ... Nach diesem soll ein schuetz thuen der letzt gewesene Königh .. Endlich alle anderen Broeder nach der Ordnung des Looses. Welcher den letzten Theil des Vogles abschießt, soll vor einen König gehalten werden.

7. Der König soll das ganze Jahr von allen Leibs= alß Pferdsdiensten frey sein.

8. herentgegen soll er an selbigem Dagh den gesambten Bröderen eine Ahm gutes Bier zum Besten geben.

9. Soll nach abgeschossenem Vogel ahn Einem dazu bestimpten tagh ein brüderliches oder Königs Essen ahngestellt werden, zu welchem alle die Brüder sampt Ihren Haussfrawen und keine Andern erscheinen, Und