Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen/117

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Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen
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und jenseits des Pulverthurms von den Steinen und Schuttmassen völlig gereinigt und sauber eingeebnet sind;
b. die auf dem Walle stehenden Bäume bleiben Eigenthum der Stadt; sie sind vom Kirchenvorstande so lange zu schonen, bis die Stadtverwaltung die Beseitigung derselben veranlaßt hat;
c. das sogenannte Kapitelhäuschen am Rosthor und der sogenannte Lavensteinthurm sind zu schonen, und nach Abbruch der Wallmauer von Außen nach Maßgabe und spezieller Anweisung des Stadtbaumeisters auf Kosten des Kirchenvorstandes in Stand zu setzen;
d. die Wallstrecke, welche durch den Abbruch der Mauer zwischen Rosthor und Mühlengasse und Jacobsthor entblößt wird, ist vom Kirchenvorstande bis auf die Höhe der benachbarten Terrains abzutragen und einzuebnen. Die Abfuhr des Bodens ist Sache des Kirchenvorstandes, desgleichen die Beseitigung aller Mauerüberreste und Baumstümpfe;
e. etwaige Rechte Dritter an den vor der Wallmauer liegenden Gärten sind seitens des Kirchenvorstandes zu schonen bezw. zu entschädigen;
f. die Anweisungen des Stadtbaumeisters innerhalb vorstehender Bedingungen sind zu befolgen.

       Was die Thätigkeit des Kirchenvorstandes auf dem Gebiete der Wohlthätigkeit anlangt, so war bis dato hierauf Enormes geleistet worden. Ein spezielles Verzeichniß der Wohltäter und deren Geschenke wird Verfasser später näher berühren. An