Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/373

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
Inhalt
Ortsverzeichnis
<<<Vorherige Seite
[372]
Nächste Seite>>>
[374]
Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.


Er entschlief selig am 10. December 1847. Mit seinem Tode begann die kirchliche Bewegung, welche sich über Lemgo hinaus ausdehnte und mit dem Austritt eines Theils Städter und Landleute aus ihren Gemeinden und der Gründung der neuen evangelischen Gemeinde zu Lemgo und auf dem Eikhofe (Bergkirchen bei Wüsten) endigte.

30. Rudolf Kulemann von 1848—1857, aus Lemgo, geb. am 11. September 1811, Sohn des Seifenfabrikanten Kulemann. Er besuchte das Gymnasium zu Lemgo von Jugend auf, wo ihm das Zeugniß eines fleißigen und strebsamen Schülers und wegen einer lateinischen Abhandlung der Preis der Dohm'schen Stiftung ertheilt wurde. Nachdem er seine Studien vollendet, stellte ihm das Ministerium zu Lemgo folgendes Zeugniß aus: „Nachdem mit dem Studiosus der Theologie Rudolf Kulemann von hier vorgenommenen Examen pro ministerio erklärt das Ministerium denselben wegen seiner mit rühmlichem Fleiße bearbeiteten schriftlichen Arbeiten und Ausgaben, wegen seiner ausgezeichneten Kenntnisse in den biblischen Grundsprachen und der Kirchengeschichte, wegen seiner vorzüglichen Kenntnisse in der Dogmatik und ihrer Geschichte, wegen seiner guten Kenntnisse in der theolog. und phil. Moral, Homiletik, Rhetorik und Katechetik, wegen seiner Fertigkeit im praktischen Katechisiren und wegen seiner guten Gabe erbaulich zu predigen, für die Bekleidung eines Pfarramtes für reif.“ Es wurde demselben außerdem ein Diplom von der Universität Dorpat über ein wohlbestandenes Schulexamen ausgestellt, durch welches er dort als ordentliches Mitglied der Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde aufgenommen wurde. Die Wahl als Pastor nach Lemgo rief ihn aus sehr angenehmen Verhältnissen in Rußland, wo er in zwei hochgestellten Familien als Lehrer wirkte, und seine Gattin Karoline von Kuskel kennen lernte. Er wurde, da das freie Wahlrecht der Gemeinde durch die Städteordnung von 1843 aus Magistrat und Stadtverordnete übergegangen war, von einem Collegium gewählt, das im Sinne des Jahres 1848 radical construirt war, und trotzdem drei Viertel der Mitglieder der Mariengemeinde ihr altes Wahlrecht bei Magistrat und Regierung vergeblich reclamirten, am 9. September 1848 landesherrlich bestätigt, obgleich ein Theil der Gemeinde gegen die Wahl des Candidaten Kulemann auf Grund seiner im Druck erschienenen, nicht in Gottes Wort gegründeten Wahlpredigt, eines die Protestation gegen denselben als begründet anerkennenden Gutachtens der evangel. theolog. Facultät zu Bonn und der für die lutherischen Gemeinden geltenden Kirchenordnung von 1571, nach der den Pfarrkindern ein solcher Pfarrherr nicht aufgedrungen werden soll, von dem sie „rechtmäßige Ursache anzeigen können“, daß er ihrer