Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/037

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[036]
Nächste Seite>>>
[038]
Genealogie Bongart.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Renten, so ihm jährlichs auf Martini fällig, empfangen habe. Sodann bescheinigt im J. 1496 Sophia von Duynen Abtissin des Gotteshauses zu Marienborn genannt Burbach dem Johann von dem Bongart den Empfang der noch rückständigen zehn Goldgulden von wegen seligen Agnes, seligen Hartmans von Swanden ehelicher Tochter, Profess-Jungfrau in ihrem Kloster. Das Wort Gevatterin bedeutet hier auf keinen Fall Taufpathin; indess ist der Ausdruck der Quittungen zu unbestimmt, als dass ich eine genealogische Folgerung daraus zu ziehen wage.


G.

Johann von dem Bongart Herr zu Bergerhausen, Erbkämmerer und Amtmann zu Nörvenich und Monjoye. Im J. 1487 löste Herzog Wilhelm die Pfandschaft auf das Amt Düren und verschrieb seinem Erbkämmerer dagegen das Amt Nörvenich (das im J. 1545 wieder eingelöst ward). Sodann verkaufte Herzog Wilhelm ihm im J. 1499 eine Erbrente von 250 Goldgulden, und verpfändete ihm zu seiner Sicherheit das Amt Montjoye mit allen seinen Renten und Gefällen, ausgenommen den Wald, das Forstmeister-Amt und den Zoll. Gemäss Herzoglichem Schadlosbrief v.J. 1496 leistete Johann von dem Bongart Bürgschaft wegen einer Summe von 15000 Goldgulden: um welche nämlich Herzog Wilhelm die Lande von Brüggen, Wassenberg und Born von Wilhelm Grafen zu Wied und Moers Herrn zu Ysenburg angekauft hatte .[1] — Johann von dem Bongart, der seit 1484 mit Elisabeth von Arckenteil (Tochter des Ritters Jacob Herrn zu Arckenteil und der Elisabeth von Schoenhoven) verheirathet war, ist im J. 1520 gestorben. Seine Gattin scheint ihm um 1528 gefolgt zu sein; denn erst in diesem Jahr empfing ihr Sohn Wilhelm die Belehnung mit Bergerhausen. — Mit Einwilligung der Mutter, und mit Auswerfung einer Leibrente für sie und ihre drei geistlichen Töchter, hielten die drei Söhne des Johann von dem Bongart im J. 1523 folgende Theilung:


  1. Lacomblet Bd. IV. p. 572.