Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/08/VIII

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Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/08
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In Vorarlberg befindet sich zum Beispiel das Dekanat Sonnenberg in der Ortschaft Bludenz der gleichnamigen Gemeinde (Seite 2,2,3), die einklassige Schule Halden in der Ortschaft Motten-Mariex-Mittelberg der Gemeinde Neuzing (Seite 4, 15, 4) u.a.m.

Es kommt sogar vor, daß vom Namen einer Ortschaft die Namen der Institutionen in zwiefacher HInsicht abweichen: In der Ortschaft Valle der gleichnamigen Gemeinde heißt die Pfarre Valle di Gardumo, die Postablage jedoch Valle S. Felice (Seite 120, 8, 2), in der Ortschaft Vò Sinistro der Gemeinde Avio führt das Nebenzollamt zweiter Klasse die Bezeichnung Vò schlechtweg, während die Kuratie Vò Casaro genannt wird (Seite [[Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/08/118|118], 2, 6).

Die topographische Charakteristik der Wohnplätze wurde mit Hilfe der erwähnten konventionellen Zeichen - nur die Charkteristik „Höfe“, für welche kein Zeichen vorgesehen war, ist durch Lettern ausgedrückt - bei den Namen der Ortsgemeinden, sofern sie sic nicht in Ortschaften gliedern, nach den Namen der Ortschaften, sofern diese nicht in Ortsbestandteile zerfallen, endlich bei alen Ortsbestandteilen angeführt. Während man also nicht bei jedem Ortsgemeinde-, beziehungsweise Ortschaftsnamen solche Zeichen findet, fehlen sie bei den Ortsbestandteilen nie. Wo die Ortsgemeinde oder die Ortschaft in Ortsbestandteile zerfällt, sind letztere in der Regel auf der rechten Seite unterm Strich - nur ausnahmsweise, wenn die Raumverhältnisse es erforderten, unterm Strich auf der linken Seite - untergebracht worden, wobei wiederum innerhalb eines Gerichtsbezirkes die fettgedruckten Bezugsnummern mir den Nummern der Ortsgemeinden auf der linken Seite korrespondieren. Besteht die Ortsgemeinschaft bloß aus einer Ortschaft, so folgt auf die Bezugsnummer ein Strich „-“, enthält dieselbe mehrere Ortschaften, so wird die mit gewöhnlichem Druck gesetzte Bezugsnummer der Ortschaft der fettgedruckten Bezugsnummer der Gemeinde nachgesetzt. So steht zum Beispiel im Gerichtsbezirke Fassa (Seite 42, 1) nach dem Namen der Gemeinde Campitello kein Zeichen eines topographischen Charakters, woraus folgt, daß dieselbe in Ortsbestandteile zerfällt, welche auf Seite 43 in der unteren Hälfte sub 1-) folgendermaßen eingetragen sind: Campitello Dorf mit 77 Häusern und 418 Bewohnern, Cercenà Einschichte mit 2 Häusern und 10 Bewohnern, Einzelhaus Crons mit 8 Bewohnern und die Höfe Pian mit 17 Häusern und 96 Bewohnern. Die Summe der Häuser (97) und Bewohner (532) aus den Ortsbestandteilen muß hiebei die auf der linken Seite in den bezüglichen Rubriken angegebene Anzahl der Häuser und Bewohner erschöpfen. - Auf Seite 110 sub 23 ersieht man, daß die Gemeinde Pinswang zwei Ortschaften umfaßt, wovon die erste, Oberpinswang, als Rotte charakterisiert ist, also in keine weiteren Ortsbestandteile zerfällt, während die zweite, Unterpinswang, laut Eintragung auf Seite 111, sub 23, 2) außer dem geschlossenen Dorfe Unterpinswang mit 24 Häusern und 145 Bewohnern noch die Einschichte Weißhaus mit 18 Bewohnern, das isoliert gelegene Wirtshaus Schlux mit 9 Bewohnern und das am Tage der Volkszählung unbewohnt gewesene Einzelhaus Schwangauergitter enthält.

Hie und da begegnet man in Tirol der Erscheinung, daß eine räumlich zusammenhängende Gruppe kleinerer Ortsbestandteile einen dem Volksmunde geläufigen lokalen Kollektivnamen führt, der füglich nicht übersehen werden konnte und daher Aufnahme ins Gemeindelexikon fand.