Gemeinde- und Dorfverzeichnis für das Generalgouvernement (1943)/VII

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Gemeinde- und Dorfverzeichnis für das Generalgouvernement (1943)
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Einführung in das Gemeinde- und Dorfverzeichnis

I. Allgemeines.

      Sämtliche Angaben beziehen sich auf den Gebietsstand vom 1. September 1943. Nicht berücksichtigt werden konnten infolgedessen solche Gebietsänderungen, die zu diesem Zeitpunkt tatsächlich schon erfolgt waren, Rechtskraft aber noch nicht erlangt hatten, wie z., B. in der Kreishauptmannschaft Zamość des Distrikts Lubin infolge umfangreicher Umsiedlungen der Fall ist.

      Das alte Gesetz über die „Teilweise Abänderung der Verfassung der territorialen Selbstverwaltung“ vom 23. März 1933 hatte jeweils eine grössere oder kleinere Anzahl bis dahin selbständiger Gemeinden zu Großgemeinden - sogenannten „Landgemeinden“ -, unter einem Bürgermeister oder Vogt als Leiter, zusammengefasst und sie wieder in Dorfgemeinden, jetzt „Dörfer“ genannt, mit einem Schulzen an der Spitze, die ebenfalls wichtige Verwaltungsaufgaben zu erfüllen haben, unterteilt. In dem Gemeinde- und Dorfverzeichnis dind deshalb nicht nur die Städte und die Landgemeinden sondern auc die Dörfer, aus denen die letzteren bestehen, mit ihren Einwohnerzahlen nachgewiesen.

      Die Namen und Schreibweisen des letzten amtlichen polnischen Gemeindeverzeichnisses sind grundsätzlich beibehalten. Abgewichen ist von ihnen nur dann, wenn die Änderung eines Namens oder einer Schreibweise durch Verkündung in dem zuständigen amtlichen Organ Rechtskraft erlangt hat. In solchen Fällen ist der frühere Name oder doe frühere Schreibweise im alphabetischen Teil mit einem Hinweis auf das Kennzeichen, z. B. S. 91 „Bilgoraj“ s. C III 3, aufgenommen, unter dem die jetzigeForm in dem systematischen Teil zu finden sit.. Wenn neben den amtlichen Namen und Schreibweisen oder an ihrer Statt nicht amtlich anerkannte verwendet werden, so sind diese in Klammer beigefügt, z. B. Seite 6 A IV 11 Wypuczki (Ugartsberg) und in das alphabetische Verzeichnis mitaufgenommen.

      Nachgewiesen ist in den „Allgemeinen Übersichten“ und in dem „Systematischen Verzeichnis der Gemeinden und Dörfer“ die beider Erhebung am 1. März 1943 ermittelte endgültige Wohnbevölkerung derbetreffenden Gebietskörperschaft. Nach § 2 der Verordnung über die Durchführung einer Summarischen Bestandsaufnahme der Bevölkerung vom 15. Dezember 1942 waren als zur Wohnbevölkerunge gehörend alle Personen zu zählen, diesich am Erhebungstag zwei Monate im Generalgouvernement aufhielten. Dementsprechend weist das Gemeindeverzeichnis neben der Zivilbevölkerung auch die Personen nach, die als zur Wohnbevölkerung gehörend von Dienststellen der WEhrmacht, der Waffen-SS, der Polizei usw. unmittelbar erfasst wurden.

II. der systematische Teil.

      Das „Systematische Verzeichnis der Gemeinden und Dörfer“ (Seite 3 bis 85) bringt die Einwohnerzahlen der Gemeinden in systematischer Ordnung nach Distrikten, und zwar nach de Buchstabenfolge, als mit dem Distrikt Galizien an der Spitze, Die Distrikte sind durch Großbuchstaben, die Kreis- und Stadthauptmannschaften innerhalb der Distrikte fortlaufend durch römische, die Gemeinden, Städte und Landgemeinden, durch arabische Ziffern gekennzeichnet. Die Städte - der Name mit dem Zusatz „Stadt“ versehen - und die Landgemeinden sind innerhalb der Kreishauptmannschaften, die Dörfer wieder innerhalb der Landgemeinden nach der Buchstabenfolge geordnet.

      Die neugebildeten Heeresgutsbezirke sind hinter der letzten Gemeinde der Kreishauptmannschaft aufgeführt. Die in ihnen aufgegangenen früheren Gemeinden und Dörfer sind jeweils in Fussnoten angegeben und auch im „Alphabetischen Verzeichnis der Gemeinden und Dörfer“ aufgeführt.

      Um dem Benutzer das Aufsuchen zu erleichtern, dind am Kopf einer jeden Seite des „Systematischen Verzeichnisses der Gemeinden und Dörfer“ die Kennzeichen des Distrikts, der Kreishauptmannschaft und der Gemeinde, di ganz oder teilweise auf den einzelnen Seiten aufgeführt sind, angebracht.

III. Der alphabetische Teil.

      Zum Aufsuchen der Dörfer, Gemeinden, Kreis und Stadthauptmannschaften sind dem systematischen Teil ein „Alphabetisches Verzeichnis der Gemeinden und Dörfer“ (Seite 89 bis 144) und ein „Alphabetische Verzeichnis der kleineren Verwaltungsbezirke“ (Seite 145) beigegeben.

      In dem alphabetischen Verzeichnis sind die Namen, die aus mehreren Worten bestehen, nur in ihrer amtlich festgesetzten Schreibform aufgeführt, z. B. Skolimów-Konstancin, nicht dagegen Konstancin-Skolimów.