Epe (Bramsche)/Ev. Kirche

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Ev.-luth. Kirchengemeinde[1]


Die Gemeinde Epe gehörte von jeher zur Kirchengemeinde St. Martin nach Bramsche. Unter Bischof Franz von Waldeck (1532 - 1553) wurde 1543 durch den Lübecker Superintendent Hermann Bonnus, gebürtig aus Quakenbrück, die Reformation im Hochstift Osnabrück eingeführt. Fünf Jahre später widerrief Bischof Franz von Waldeck die Reformation und verfügte die Rückkehr zum katholischen Glauben. Doch unter dem Schutze des Augsburger Religionsfriedens von 1555, nachdem die Religion des Landesherrn für die Untertanen bestimmend war, konnte sich die Reformation erheblich ausweiten und festigen. Das Kapitel zu Quakenbrück übte sein Patronats- und Archidiakonalrecht über die ihm unterstellten Pfarreien, also auch über Bramsche, zu Gunsten der evangelischen Lehre aus. Im Jahre 1571 wurde das Kapitel zweimal bei Strafe des Bannes und 500 Goldgulden angewiesen, die lutherischen Prediger zu entfernen. Doch nach dem Tode des kath. Bischofs Johannes IV., Graf von Hoya und Stolzenau (1553 - 1574) im Jahre 1574, konnte sich die Reformation unter den folgenden evangelischen Bischöfen bis 1623 auch im Osnabrücker Raum ungestört ausbreiten.

Der erste Pastor der Augsburger Konfession in Bramsche war offenbar der bereits 1554 erwähnte Bernd tor Horst, der 1569 als verheirateter Pastor in Bramsche tätig war. Ob er vom Hof zur Horst in Malgarten stammte, ist nicht bekannt. Auch der nächste Pastor, Johannes Kramer (1596 - 1626), war ein treuer Bekenner des lutherischen Glaubens. Nach einer Visitation im Jahre 1625, die den kath. Glauben wieder zur Geltung bringen sollte, wurde er zwar suspendiert, verwaltete sein Amt aber nach der lutherischen Lehre weiter. Zwischen 1626 und etwa 1633 versuchten die beiden kath. Pastoren Ahlardus Delle (1626 - 1629) und Johann Christian Klinkhammer (1629 - 1633), den kath. Glauben in Bramsche wieder einzuführen. Doch der folgende Pastor Johannes Ostendorf (1633 - 1646) konnte dem entgegenwirken.

Das Ende des 30jährigen Krieges brachte mit dem Westfälischen Frieden 1648 eine eigenartige Sonderregelung für das Hochstift Osnabrück. Die Landesherrschaft sollte in Zukunft zwischen einem katholischen Bischof und einem protestantischen Fürsten aus dem Hause Braunschweig-Lüneburg abwechseln und nach dem sog. Volmarschen Durchschlag sollte das Jahr 1624 über die Zulegung der Kirchen und Klöster zu den Konfessionen entscheiden. Obwohl bis auf wenige Ausnahmen alle Kirchen und Klöster des Osnabrücker Landes lutherisch waren, wurden in unserer Gegend die Kirchen in Wallenhorst, Neuenkirchen i.H., Alfhausen und Ankum den Katholiken zugesprochen. Das Kirchspiel Bramsche galt als rein lutherisch, so daß die St. Martinskirche den evangelischen Christen blieb. In einer notariellen Vernehmung vom 9. August 1648 bezeugten mehrere alte Männer des Kirchspiels, darunter auch die Eper Gerd Horstmann und Henrich Frankamp, daß im Jahre 1624 in der Kirche zu Bramsche die lutherische Religion ausgeübt wurde. Trotzdem sprach man die Kirchen der Kommende Lage und des Klosters Malgarten, die beide im Kirchspiel Bramsche lagen, den Katholiken zu.

In der nachfolgenden Zeit hatten in den evangelischen Kirchspielen nur die Evangelischen und in den katholischen Kirchspielen nur die Katholiken öffentliche Religionsausübung. Der jeweils andersgläubige Teil hatte nur das Recht der Hausandacht und konnte sich an einen benachbarten Pfarrer seines Bekenntnisses wenden. In den rein katholischen oder rein evangelischen Kirchspielen waren sämtliche darin wohnenden Personen, ohne Rücksicht auf ihr Bekenntnis, an die für sie zuständige Kirche stolgebühren- und abgabepflichtig.

Mit dieser Regelung war eine Konfrontation zwischen der ev. Kirche in Bramsche und dem kath. Kloster Malgarten zu erwarten. Diesem Kampf stellte sich besonders Pastor Bernhard Block (1696 - 1739), der dem katholischen Bestreben energisch entgegentrat. Dagegen war das Kloster als Gutsherr aller Eper Höfe natürlich auch in der Lage, wirtschaftlichen Druck auszuüben, um Eigenbehörige zum katholischen Glauben zu bewegen.

Unter dem 30. Mai 1724 berichtete Pastor Bernhard Block dem Landesherrn Bischof Ernst August II. einen speziellen Fall aus Epe, der die Gebaren des Klosters verdeutlicht.[2] Nach dem Tode des katholischen klostereigenbehörigen Markkötters Franz Henrich Schulte geb. Kuhlmann hatte die ev. Witwe Anna Adelheid geb. Im Lohe in zweiter Ehe den ev. Berend Fischer geheiratet. Aus der ersten Ehe waren drei kleine Töchter vorhanden. Bevor die Frau nun vor 9 Monaten starb, habe sie ihm, ihrem Beichtvater, im Beisein der Angehörigen ihre drei Töchter anbefohlen, sie in der ev. Religion zu erziehen. Sie habe ihm geklagt, daß der Pater zu Malgarten sie verängstigt und beschimpft habe, daß, wenn sie nicht katholisch würde, sie ewig verloren und verdammt wäre. Ihre älteste Tochter sei gerade 13 Jahre alt, besuche die ev. Schule und solle nächsten Ostern zum Abendmahl gehen, doch der Konvent wolle das Kind unbedingt unter dem Schein des Zwangsdienstes ins Kloster haben. Da man auf den Zwangsdienst bestand, war das Kind vor 16 Tagen zu ihm ins Haus geflüchtet, um sich zu informieren. Das Kloster hatte daraufhin den Vogt Temming zu ihm geschickt. Dem habe er gesagt, daß ihm die Mutter das Kind anbefohlen habe und es zu jung und zart für den Zwangsdienst sei. Auch wäre es noch nicht zum Abendmahl gewesen, was von allen Eigenbehörigen bestätigt wurde. Daraufhin habe das Kloster den ev. Stiefvater angegriffen, er solle das Kind ins Kloster schaffen und ihm vor 7 Tagen unrechtmäßigerweise ein Pferd weggenommen. Da er nur zwei Pferde habe, könne er nicht arbeiten, habe aber Furcht, sich zu beklagen.

Das Konsistorium versprach eine Untersuchung des Falles. Als daraufhin das Amt den Schreiber zum Kloster schickte, um eine Stellungnahme einzuholen, war der Vogt verreist. Somit hatte dieser den Pater Steinfort unterrichtet, der ihm, noch bevor er ausgeredet hatte, widersprach, "er solle sich bei Zeiten vom Kloster packen" oder er wolle ihn mit Hunden und Prügel forttreiben. Daraufhin schickte man den Notar Betting zum Kloster, der anschließend berichtete, daß das Kloster nicht bereit sei, das Pferd freizugeben. Unter dem 9. Juni berichtete Pastor Block nach Osnabrück, daß auch das zweite Pferd von Schulte vom Kloster gepfändet worden sei. Außerdem wäre der Pater auf dem Hof gewesen und hätte dem Kötter Schulte zur Begleichung seiner Klosterschulden eine Frist von 14 Tage gesetzt. Das Kind hatte Pastor Block inzwischen in seinem Haus aufgenommen.

Aus einem weiteren Schreiben vom 17. Juni geht hervor, daß das Kind inzwischen zum Abendmahl gewesen war. Da aber die Pferde schon etliche Wochen ganz "verschmachtet" im Pferdestall des Klosters standen, hatte Schulte seine Stieftochter am Abend des 16. Juni den Zwangsdienst beim Kloster antreten lassen. Die Pferde hatte er jedoch noch nicht zurückbekommen.

Die hier erwähnte älteste Tochter des Markkötters Schulte war die im Jahre 1712 geborene Grete Marike Schulte, die 1724 ihren Zwangsdienst beim Kloster leistete. Das die Befürchtungen von Pastor Block nicht unbegründet waren, zeigt die Tatsache, daß Grete Marike Schulte im Jahre 1736 als Laienschwester ins Kloster Malgarten eintrat und dort am 2. Februar 1786 starb.[3]

Alle diese Hinweise und Begebenheiten vermitteln einen Eindruck vom damaligen "Kampf der Konfessionen". Es wird deutlich, daß es die Wirtschaftsmacht war, mit der das Kloster einigen Eigenbehörigen und besonders den Heuerleuten ihren Glauben aufzuzwingen versuchte. Erst nach Aufhebung des Klosters 1803 konnte sich der lutherische Glaube in Epe freier entwickeln.

Aber auch innerhalb der evangelischen Kirche kam es zu Auseinandersetzungen. Gegen Ende des 17. Jh. kam in Deutschland der sog. Pietismus auf, eine von dem Theologen Philipp Jacob Spener (1635 - 1705) begründete Glaubensrichtung gegen dogmatisch orientierte evangelische Orthodoxie. Seinen Namen trug sie nach den von Spener eingeführten Erbauungsversammlungen collegia pietatis. Der Pietismus erstrebte die Wiederbelebung des tätigen Glaubens in der ev. Kirche durch Lesung, Gebet und Bußübungen, neigte dabei aber vielfach zu einer schwärmerischen Frömmigkeit. Hochburg der Bewegung wurde die neugegründete Universität Halle. Einen Zweig des Pietismus bildete die Vereinigung der Brüdergemeine oder Herrnhuter, um 1722 unter Leitung des Grafen Zinzendorf entstanden, der auf seinem Gut in der Oberlausitz auch den Stammort Herrnhut gründete. Die Vereinigung hat sich bis in die Gegenwart erhalten. Pietismus und Herrnhuter fanden auch in unserer Heimat zahlreiche Anhänger. Wesentlichen Anteil an der Entstehung eines pietistischen Zirkels im Osnabrücker Nordland hatten wohl der aus Thüringen stammende Badberger Pastor Günther Hickmann (1670 - 1694) und dessen Söhne Johann Günther Hickmann, von 1694 - 1728 Pastor in Badbergen und Christian Günther Hickmann, von 1732 - 1759 zweiter Prediger an der Sylvesterkirche in Quakenbrück. Im Bramscher Raum waren es der aus Quakenbrück stammende Bramscher Pastor Bernhard Block (1696 - 1739) und der aus Bippen stammende Amtsbruder Theodor Kamp in Ueffeln (seit 1728), die die schwärmerische, mystische Seite des Pietismus in besonderem Maße vertraten. Pastor Kamp steigerte sich in die Vorstellung hinein, daß mit dem Jahre 1744 eine vierjährige Verfolgung der ev. Kirche beginnen würde und er als Retter der "wahren evangelischen Christen" (Pietisten) berufen sei. Deswegen verließ er 1741 mit 70 - 80 Anhängern die Heimat und ließ sich in Schweden nieder. Diese wiesen sie jedoch schon 1743 wieder aus. Danach siedelte die Gemeinde in Küstrin in Pommern. Führer des Bramscher Pietistenzirkels war der angesehene Bürger Wilbrand H. Pörtner, der sich offenbar besonders die Herrnhuter Grundsätze der Armenpflege und -fürsorge zu eigen machte.[4] Ein Anhänger des Pietismus war auch der Eper Bauernsohn und Lehrer Ernst Heinrich Hackmann. Er hielt wiederholt zahlreich besuchte Versammlungen auf den Dielen einiger Bauernhäuser in Epe, Pente und Achmer ab. Doch nachdem ihm das Konsistorium im November 1849 die Lehrerstelle der ev. Schule in Epe übertragen hatte, regte sich im darauffolgenden Sommer Wiederstand, so daß er schließlich das Amt aufgab.

Mit Einrichtung einer zweiten Pastorenstelle 1776 betreute dieser die Landgemeinden. Zum 1. Mai 1901 wurden alle Stolgebühren in der ev. kirche abgeschafft.[5] Seit Anfang 1918 fanden in Epe regelmäßig Bibelstunden statt. Gottesdienste wurden dagegen in Epe nur selten gefeiert, wie z.B. 1934 ein Waldgottesdienst in Malgarten. Dagegen fanden vor und auch nach dem 1. Weltkrieg mehrfach Missionsfeste im nahen Sögelner Holz statt, wie z.B. 1913 und 1918. Am 31. Oktober 1917 feierten die Eper und Sögelner ein gemeinsames Reformationsfest im Saal Strothmann in Malgarten.

Im Jahre 1953 wurde eine dritte Pfarrstelle eingerichtet, dessen Inhaber die Gemeinden Achmer, Epe, Pente, Rieste und Sögeln betreute. Zur 1957 eingerichteten vierten Pfarrstelle gehörte der Bezirk Bramscher Berg und Hesepe. Nach dem Bau des ev. Kirchenzentrums in der Gartenstadt, fanden bis zur Fertigstellung der St. Johannes Kirche im Jahre 1962, seit dem 19. Oktober 1958 Gottesdienste zunächst im Gemeindehaus statt. Mit Wirkung vom 1. Januar 1962 legte man die Gemeinde Epe dem neuen Pfarrbezirk der St. Johannes Kirche in der Gartenstadt zu.

Daneben feierten die ev. Christen seit den 50er Jahren Gottesdienste im DJO-Heim Malgarten oder im Saal der Gastwirtschaft Strothmann bzw. Aulbert und seit Anfang der 60er Jahre bis heute auch in der kath. Klosterkirche in Malgarten.

Anzahl der ev.-luth. Christen in der Gemeinde Epe

1833 - 499	1855 - 367	1880 - 364	1960 - 853
1836 - 477	1858 - 387	1885 - 356	1989 - 857
1845 - 409	1861 - 379	1895 - 389
1848 - 367	1864 - 400	1905 - 377
1852 - 391	1871 - 405	1933 - 443


Ein Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen befindet sich hier.


  1. BN 26.1.1918, BN 12.6.1934, BN 4.9.1913/6.8.1918, BN 6.11.1917, BN 22.4.1953, BN 18.10.1957, BN 18.10.1958, BN 19.1.1962; StAO Rep.335 Nr.844, 845, 848, 849, 854, 857, 859, 860, 862, 11981, 11982; Volkszählungen vom 1.12.1871, 2.12.1895 und 1.12.1905, Nieders. Landesverwaltungsamt; Volkszählung vom 16.6.1933 in BN 12.1.1935; BN 28.9.1960; Daten der Stadt Bramsche vom 2.1.1989 von K.-P. Buchholz
  2. StAO Rep.100 Absch.375 Nr.20
  3. StAO Rep.556 Nr.2041; KbM; Totenbuch des Klosters im KaM
  4. HJOL 1976, S.33 - 36; BN 29.12.1973
  5. BN 9.5.1901