Die Probstei in Wort und Bild/124

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Die Probstei in Wort und Bild
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[123]
Nächste Seite>>>
[125]
Probstei in Wort und Bild.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


jede Dorfschaft um Michaelis die zur Besetzung der Armendirektion erforderliche Zahl, die zum Giekauer Armendistrikt gehörigen zwei Dorfschaften aber, ihrer geringeren Zahl wegen, nicht unter zwei Grundbesitzer, welche sodann an einem von dem Klostervogte anzuberaumenden Tage zusammentreten und unter sich die Mitglieder der Armendirektion erwählen. Zur speziellen Aussicht über die Armen werden in jeder Dorfschaft von der Armendirektion wenigstens zwei Armenvorsteher ernannt.

Im Jahre 1842 ist - unter besonderer Mitwirkung des weil. Advokaten Sinjen in Kiel - die Probsteier Spar- und Leihkasse gegründet worden, welche sich je länger desto mehr als eine segensreiche Einrichtung für unser Ländchen erwiesen hat. Sie verfügt bereits über einen Reservefonds von 108.328,75 Mark und hat seit Bestehen von ihren Ueberschüssen 41.234,64 Mark zu gemeinnützigen Zwecken verteilen können. - Im Jahre 1890 ward in Schönberg eine Gemeinde- Spar- und Leihkasse errichtet, etwas später eine solche auch in Laboe. - Spar- und Darlehnskassen nach dem Raiffeisenschen System sind während der letzten Jahre auch noch an mehreren anderen Orten gegründet worden.

Durch die Verordnung vom 26. Juni 1867 ist die Gerichtsbarkeit des adligen Klosters Preetz über die Probstei aufgehoben und die Justiz von der Verwaltung getrennt worden. In Schönberg ward ein Königliches Amtsgericht errichtet, zu dessen Bezirk die Probstei und das adlige Gut Hagen (statt des letzteren seit 1879 das adlige Gut Salzau) gehören. Der erste Königliche Amtsrichter ist seit dem 1. September1867 Herr Amtsgerichtsrat Henning August Wilhelm Christian Loeck, welcher im Herbste 1892 unter großer Beteiligung sein 25jähriges Amtsjubiläum feierte.

Um die Armen-Unterstützung auf eine besser als seither geregelte Weise zu leisten, erbauten die beiden Armenkommünen Schönberg und Probsteierhagen auf den Antrieb des Herrn Klosterprobsten von Qualen im Jahre 1867 das Armen-Arbeitshaus in Schönberg. Von dem Herrn Klosterprobsten wurden ihnen dafür das Grundstück, das Gebäude und die noch vorhandenen Kapitalien des von Ahlefeldschen Stiftes zur Verfügung gestellt. Die neue Anstalt wurde am 1. November 1867 für etwa 90 Arme in Benutzung genommen und am 11. s. Mts. unter zahlreicher Beteiligung der Kommüneglieder von Hauptpastor Bartels feierlich eingeweiht. Der ganze Bau erforderte samt der Einrichtung ungefähr 48.140 Waehrungszeichen.svg . Das Regulativ der Anstalt war bereits unter dem 22. November 1866 vom Oberpräsidium für Schleswig-Holstein genehmigt worden.

Bei der Einführung der Landgemeinde-Ordnung vom 22. September 1867 wurden aus den zwanzig Ortschaften der Probstei ebenso viele Landgemeinden gebildet, welche zwei Abgeordnete in den Kreistag entsenden. Die Gemeinde Schönberg erhielt einige Jahre nachher (1874) anstatt der Gemeindeversammlung eine Gemeindevertretung, welche außer dem Gemeindevorsteher aus zehn gewählten Gemeinde-Verordneten gebildet wird. Die Probstei wurde dem Kreise Plön zugelegt. - Jetziger Landrat ist Herr von Behr-Pinnow.

Infolge des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juli 1870 und des Gesetzes vom 8. März 1871, betr. die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz, ward auch die hiesige Armenverwaltung verändert. Die bisherigen drei Armendistrikte wurden in ebenso viele Gesamt-Armenverbände umgewandelt, und zur Verwaltung ihrer Angelegenheiten wurden Vertretungen gebildet, welche aus den Vorstehern der zu dem betreffenden Verbande gehörigen Gemeinden und reichlich so vielen von diesen Gemeinden gewählten Abgeordneten bestanden. Infolge der Einführung der Landgemeindeordnung vom 4. Juli 1892 erhielten diese Vertretungen die Bezeichnung „Verbandsausschüsse“; sie sind etwas anders als früher zusammengesetzt und bestehen jetzt größtenteils aus den Vorstehern der zum betreffenden Verbande gehörigen Gemeinden und deren Stellvertretern in den größeren Ortschaften, und die Zahl der gewählten Abgeordneten ist beschränkt