Die Probstei in Wort und Bild/043

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Die Probstei in Wort und Bild
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Probstei in Wort und Bild.djvu
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15 Jahren, so wird hierbei vorausgesetzt, erstlich daß Konemann nach 1397 dasselbe Dorf zum zweiten Male für 620 Waehrungszeichen.svg vom Kloster erworben, und zweitens, daß der Konvent nach seinem Abgange zum zweiten Male von den genannten drei Wohltätern die gleich große Summe von 620 Waehrungszeichen.svg geschenkt erhalten hätte. Da diese Aushülfe mehr als unwahrscheinlich klingt, so müssen wir annehmen, Luder und Tyburgis wollten mit den Worten: „wir haben eingelöst“ nur sagen, der Konvent habe das Dorf von Hinr. Konemann eingelöst. So kommen wir auf die anfängliche Behauptung der 107. Urkunde zurück, „daß schon Hinr. Konemann und Anna Wiltbarg Barsbek für die in ihre Hände fließenden 620 Waehrungszeichen.svg von Konemann selbst eingelöst haben“.

Hiergegen aber streitet dieser gewesene Probst, indem er sich im Jahre 1410 für des Dorfes Eigentümer erklärt und es als solches dem Kloster unter harten Bedingungen schenkt. Welche von beiden Parteien hat das Recht auf ihrer Seite?

Für Konemann spricht .erstlich die Zuversicht, womit er Barsbek für sein Eigentum erklärt und darüber verfügt zum Besten desselben Klosters, welches er darum betrogen haben soll, und zweitens der Umstand, daß letzteres erst nach des Gebers Tode das Dorf für längst eingelöst erklärt, da es doch bei seinen Lebzeiten in den Genuß eines rechtmäßigen Klosterguts hätte eintreten können. Aber beide Punkte entscheiden nichts, weil Konemann, als er sein Testament aufrichtete, in seinem Kämmerlein vor dem Notar allein stand und vielleicht gerade durch die Schenkung sein Gewissen beruhigen wollte; während die gewissenlose Amtsführung seines Nachfolgers Nic. Meinstorf dem Kloster die Wiedererlangung Barsbeks unmöglich machte.

Alle anderen Umstände aber sprechen für den Konvent: dieser machte schon im Jahre den freiesten Gebrauch von den Einkünften des Dorfes, ganz gegen Konemann's Bedingungen. Dennoch sprach das Lüb. Domkapitel jenem dasselbe nicht ab, wozu es durch das Testament verpflichtet war; im Gegenteil sind die drei Testamentsvollstrecker dem Kloster zur Erhebung der von Konemann geschenkten 330 Waehrungszeichen.svg behülflich. Der Konvent macht ferner die drei Geber, die beiden Empfänger, das Jahr des Empfangs und die Summe von 620 Waehrungszeichen.svg namhaft, wofür Barsbek im Jahre 1397 eingelöst worden ist, und beweist seine Angabe durch genaue Beschreibung der vom Kloster gegen die Geber übernommenen Verpflichtungen, welche seit 1397 durch Messelesen u.s.w. auch wirklich erfüllt wurden. Die Testaments-Vollstrecker konnten also die Richtigkeit jener Angabe leicht prüfen. Die Urkunde, welche Luder und Tburgis im Jahre 1423 ausstellen, hätten Konemann und Anna Wiltbarg schreiben sollen. Warum hielten sie die Urkunde zurück, welche den Empfang des Geldes bescheinigen und des Konvents Verpflichtung aussprechen sollte? - Eben dasselbe Verfahren beobachtete Konemann hinsichtlich der 200 Waehrungszeichen.svg , welche der Kieler Kaland dem Kloster geschenkt hatte; erst Luder und Tyburgis erkannten nachträglich deren Empfang und des Konvents dafür übernommene Verbindlichkeit an. Ueberdies machen wir die Entdeckung, daß Konemann als Probst sein eigenes Geld (330 Waehrungszeichen.svg ) unter fremden Namen auf Zinsen belegt, wovon der Grund einleuchtet, da er für das Kloster 820 Waehrungszeichen.svg erhob, ohne deren Empfang zu bescheinigen. Hierzu kommt, daß die Priörin Anna von Bokwold in ihrem Chorbuche unter den Wohlthätern des Klosters seiner nicht gedenkt, im Gegenteile Zeugnis wider ihn ablegt, indem sie klagt: „Um das Jahr 1401 haben die Pröbste unser Kloster in große Armut gebracht, daß hier weder Roggen noch Malz war, und alles Gut war vernichtet, so daß Nic. Meinstorf bei seinem Abgange eine Schuld von 4000 Waehrungszeichen.svg hinterließ“. Zu den hier erwähnten Pröbsten gehört auch Hinrich Konemann, als des Nic. Meinstorf unmittelbarer Vorweser, der 1401 abging: der also das Kloster arm, sich selbst reich gemacht hat, und durch dessen Schuld jenes den Genuß der Hebungen aus Barsbek wenigstens in den Zeitraum von 1397 - 1410 entbehrte.

6. Nicht lange nach dem 15. Juni 1411 gelangte das Kloster durch Eler Kale's Tod nicht nur in den Besitz des Hofes und der Mühle zu Lutterbek, sondern auch zum vollen Genusse des