Die Probstei in Wort und Bild/043
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15 Jahren, so wird hierbei vorausgesetzt, erstlich daß Konemann
nach 1397 dasselbe Dorf zum zweiten Male für 620
vom Kloster erworben, und
zweitens, daß der Konvent nach seinem Abgange zum zweiten Male von
den genannten drei Wohltätern die gleich große Summe von 620
geschenkt erhalten hätte. Da
diese Aushülfe mehr als unwahrscheinlich klingt, so müssen wir
annehmen, Luder und Tyburgis wollten mit den Worten: „wir haben
eingelöst“ nur sagen, der Konvent habe das Dorf von Hinr. Konemann
eingelöst. So kommen wir auf die anfängliche Behauptung der 107.
Urkunde zurück, „daß schon Hinr. Konemann und Anna Wiltbarg Barsbek
für die in ihre Hände fließenden 620
von Konemann selbst eingelöst
haben“.
Hiergegen aber streitet dieser gewesene Probst, indem er sich im Jahre 1410 für des Dorfes Eigentümer erklärt und es als solches dem Kloster unter harten Bedingungen schenkt. Welche von beiden Parteien hat das Recht auf ihrer Seite?
Für Konemann spricht .erstlich die Zuversicht, womit er Barsbek für sein Eigentum erklärt und darüber verfügt zum Besten desselben Klosters, welches er darum betrogen haben soll, und zweitens der Umstand, daß letzteres erst nach des Gebers Tode das Dorf für längst eingelöst erklärt, da es doch bei seinen Lebzeiten in den Genuß eines rechtmäßigen Klosterguts hätte eintreten können. Aber beide Punkte entscheiden nichts, weil Konemann, als er sein Testament aufrichtete, in seinem Kämmerlein vor dem Notar allein stand und vielleicht gerade durch die Schenkung sein Gewissen beruhigen wollte; während die gewissenlose Amtsführung seines Nachfolgers Nic. Meinstorf dem Kloster die Wiedererlangung Barsbeks unmöglich machte.
Alle anderen Umstände aber sprechen für den Konvent: dieser
machte schon im Jahre den freiesten Gebrauch von den Einkünften des
Dorfes, ganz gegen Konemann's Bedingungen. Dennoch sprach das Lüb.
Domkapitel jenem dasselbe nicht ab, wozu es durch das Testament
verpflichtet war; im Gegenteil sind die drei Testamentsvollstrecker
dem Kloster zur Erhebung der von Konemann geschenkten 330
behülflich. Der Konvent macht
ferner die drei Geber, die beiden Empfänger, das Jahr des Empfangs
und die Summe von 620
namhaft, wofür Barsbek im Jahre
1397 eingelöst worden ist, und beweist seine Angabe durch genaue
Beschreibung der vom Kloster gegen die Geber übernommenen
Verpflichtungen, welche seit 1397 durch Messelesen u.s.w. auch
wirklich erfüllt wurden. Die Testaments-Vollstrecker konnten also
die Richtigkeit jener Angabe leicht prüfen. Die Urkunde, welche
Luder und Tburgis im Jahre 1423 ausstellen, hätten Konemann und
Anna Wiltbarg schreiben sollen. Warum hielten sie die Urkunde
zurück, welche den Empfang des Geldes bescheinigen und des Konvents
Verpflichtung aussprechen sollte? - Eben dasselbe Verfahren
beobachtete Konemann hinsichtlich der 200
, welche der Kieler Kaland dem
Kloster geschenkt hatte; erst Luder und Tyburgis erkannten
nachträglich deren Empfang und des Konvents dafür übernommene
Verbindlichkeit an. Ueberdies machen wir die Entdeckung, daß
Konemann als Probst sein eigenes Geld (330
) unter fremden Namen auf
Zinsen belegt, wovon der Grund einleuchtet, da er für das Kloster
820
erhob, ohne deren Empfang zu
bescheinigen. Hierzu kommt, daß die Priörin Anna von Bokwold in
ihrem Chorbuche unter den Wohlthätern des Klosters seiner nicht
gedenkt, im Gegenteile Zeugnis wider ihn ablegt, indem sie klagt:
„Um das Jahr 1401 haben die Pröbste unser Kloster in große Armut
gebracht, daß hier weder Roggen noch Malz war, und alles Gut war
vernichtet, so daß Nic. Meinstorf bei seinem Abgange eine Schuld
von 4000
hinterließ“. Zu den hier
erwähnten Pröbsten gehört auch Hinrich Konemann, als des Nic.
Meinstorf unmittelbarer Vorweser, der 1401 abging: der also das
Kloster arm, sich selbst reich gemacht hat, und durch dessen Schuld
jenes den Genuß der Hebungen aus Barsbek wenigstens in den Zeitraum
von 1397 - 1410 entbehrte.
6. Nicht lange nach dem 15. Juni 1411 gelangte das Kloster durch Eler Kale's Tod nicht nur in den Besitz des Hofes und der Mühle zu Lutterbek, sondern auch zum vollen Genusse des
