Die Probstei in Wort und Bild/040

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Die Probstei in Wort und Bild
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Probstei in Wort und Bild.djvu
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wie ausgemacht, daß jene 20½ und diese 9½ Hufen nicht von ihm, sondern von den Erbauern der beiden Dörfer, also unter ganz anderen Bedingungen mit Bewohnern versehen waren, so daß Friedrich in Prastorf nur 3½ (oder mit den beiden späteren Kirchenhufen zu Probsteihagen 5½) und in Brodersdorf 5½ Hufen angelegt und mit seinen Kolonisten besetzt hatte: daher die letztern auch von Conrad nicht wieder aus Erbeigentümern zu Klosterpächtern gemacht werden konnten.

Dieser Umstand zusammengenommen mit der Thatsache, daß das Kloster, mit alleiniger Ausnahme Stakendorfs, in keinem einzigen von Friedrich selbst angelegten Dorfe den Erbbesitz wieder zu gewinnen versucht oder wieder gewonnen hat, leitet auf die Vermutung, daß es auch mit der Entstehung Stakendorfs vielleicht eine andere Bewandtnis habe. Ohnehin ist dasselbe unter allen Dörfern Friedrich's zuletzt genannt, woraus, wie wir oben erkannten, folgt, daß es zuletzt angebaut worden oder zuletzt in des Klosters Besitz gekommen ist. Hierzu kommt noch, daß die adelige Familie Stake sich in alten Dokumenten wiederholt genannt findet und auch dem Kloster-Archive nicht fremd ist. (Unter den von den Lübeckern bekämpften Raubrittern, deren Schlösser sie zerstörten, ist ein Stake und noch im Jahre 1616 schreibt der Braunschweiger Oberhofmeister an das Kloster wegen des Jürgen Staken Erbschaft.) So dürfen wir als das Wahrscheinlichste annehmen, daß ein Adeliger, Namens Stake, jenes Dorf anlegte und nach seinem Namen benannte, und daß Probst Friedrich selbiges, als auf klösterlichem Grunde belegen, für das Kloster ankaufte, mit seinen Kolonisten vergrößerte und sämtliche Hufner daselbst an den Gerechtsamen der letzteren teilnehmen ließ. Hieraus erklärt es sich denn am leichtesten, wie es schon dem Probsten Luder gelingen konnte, Stakendorf's Hufner wieder in Pächter zu verwandeln, indem sie noch vor kurzem als Gutsuntergehörige nichts anders gewesen waren.

Der Gewinn aber, welcher dem Kloster daraus erwuchs, daß es in Stakendorf, Laboe, Brodersdorf und Prastorf einen Erbbesitz wieder erlangte, bestand zunächst nur darin, daß es von jedem Klosterpächter 4 Waehrungszeichen.svg Schweineschatz mehr bezog als von einem erblichen Hufenbesitzer, und einen größeren Gewinn dürfte auch die Folgezeit der Klosterkasse nicht gebracht haben; denn, wie es scheint, vergaß man sehr bald den Unterschied zwischen Erbbesitzern und Klosterpächtern in der Probstei: so daß hier Fälle, wie sie in den Walddörfern sich ereignen, daß nämlich wüste oder durch Todesfall erledigte Hufen vom Kloster angesprochen und eingezogen werden, nicht nachzuweisen sind. Darum hat auch durch jenen vom Kloster in einzelnen Dörfern gewonnenen Erbbesitz der Anbau der Probstei im mindesten nicht gelitten.

2. Das Gut Holm, welches, wie wir oben sahen, vielleicht schon vom Probsten Eppo angebaut war, scheint das ganze 13. Jahrhundert hindurch und noch etwas später vom Kloster selbst bewirtschaftet worden zu sein, weil das ganze Kirchspiel Schönberg, mit Ausnahme Barsbek's, Hand- und Spanndienste bei den Erntearbeiten auf Holm zu leisten hatte. Im 14. Jahrhundert aber erscheinen Nyebur's (Niebuhr's) Vorfahren als des Klosters Pächter daselbst, und um das Jahr 1400 bewohnte Nyebur selbst das Gut in dieser Eigenschaft; denn sein Nachfolger in der Pachtung, Heyneke Wulf, genoß sie bis zu Ende des Jahres 1421. Am 10.August dieses Jahres verpachteten Probst Luder Ruge und Priörin Tyburgis den Hof mit sieben Gebäuden und den dazu gehörigen Ländereien - mit Ausnahme der an die Hufner in Linau schon früher überladenen Aecker, Wiesen und Weiden und der schon längere Zeit an Probsteier Hufner jährlich verpachteten Salzenwiesen - sowie mit der Heide im Norden der Kuhbrücksau, mit der Mast für 40 Schweine, mit dem nötigen Brennholze, der Holzbrüche von nicht klösterlichen Hufnern, den herkömmlichen Hofdiensten von Hufnern und Kätnern aus dem Kirchspiel Schönberg und mit dem beim Hofe wachsenden Schilfrohr (soweit die Hufner selbiges nicht längst unentgeltlich genießen und soweit man es auf dem Kloster selbst nicht bedarf) an Hartwych Reventlow und seine Hausfrau Chese, auf die nächstfolgenden acht Jahre also bis 1429, für