Die Probstei in Wort und Bild/023

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Die Probstei in Wort und Bild
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anderer Umstand, welcher uns den früheren Ursprung des Guts Holm wahrscheinlich macht. Als nämlich im Jahre 1448 die Lutterbeker Mühle aufs neue verpachtet wurde, ward Pächter verpflichtet, „alles Korn, das vom Hofe zu Holm käme, zum Besten des Klosters mattenfrei zu mahlen.“ Nun lag aber der Hof so nahe bei Schönberg und so ferne von Lutterbek, daß ihm sonder Zweifel die Schönberger Mühle wäre angewiesen worden, wenn diese existiert hätte, als jener entstand. In Schönberg befand sich im Jahre 1286 eine Wassermühle, und diese wird, sowie das Dorf selbst, vom Probsten Friedrich herstammen (1246-1250). Hätte also derselbe, gleichzeitig mit Schönberg, auch das Gut Holm errichtet, so würde er dieses an die benachbarte Schönberger Mühle, aber nicht nach Lutterbek gewiesen haben. Darum wird Probst Eppo als jenes Hofes Erbauer zu betrachten und dieser entstanden sein,während die Nonnen in Lutterbek wohnten.

So erwarben sie in dem Zeitraum von 1241 - 1246 den ungeteilten Besitz von Wendtorf und Stein, erbauten das Dorf Lutterbek mit Kirche und Mühle und legten das große Gut Holm an. Wem aber dieses Resultat zu geringfügig scheint, der darf nicht unerwogen lassen, teils daß Probst Eppo noch außerhalb der heutigen Probstei so viele Geschäfte zu besorgen hatte, indem er während seiner 26jährigen Amtsführung dreimal ein neues Kloster mit einer neuen Klosterkirche baute (in Marienfelde, Erpesfelde und Lutterbek) und überdies in Preetz selbst und den heutigen Walddörfern so manches ordnen und anbauen mußte: teils daß während seiner Amtsführung und namentlich durch des Klosters Versetzung nach Lutterbek die nächste Veranlassung gegeben und der Grund gelegt wurde zu dem großartigen Werke seines Nachfolgers.

Des Probsten Friedrich Verdienste um den Anbau und die Bevölkerung der Probstei von 1246 bis 1250

Als Probst Eppo nach einer 26jährigen Amtsführung zu Ende des Jahres 1245 oder zu Anfange des folgenden Jahres gestorben war, erwählten die Nonnen zu seinem Nachfolger den Benediktiner-Mönch Friedrich aus dem Kloster Hersfelde an der Fulda. Dieser Probst ist es, welchem die heutigen Probsteier ihren fruchtbaren Erbbesitz, ihre Vorrechte und ihren Wohlstand verdanken, denn von ihm berichtet der Schreiber des Bocholtschen Registers: „Er gab den Kolonisten im Walde und in der Wiese zwischen Karzeniz und Swartepuc einen Erbbesitz (hereditatem) und legte Dörfer und Hufen an.“

1. Betrachten wir zuvörderst diejenigen Dörfer, welche Friedrich selbst angelegt oder auf deren Schicksal er heilsamen Einfluß ausgeübt hat. Diese lernen wir mit ziemlicher Gewißheit aus C. Bocholt's Verzeichnisse der 30 Klosterdörfer vom Jahre 1286 kennen, indem wir von letztern diejenigen abrechnen, welche bereits vor Friedrich's Zeiten im Besitze des Klosters und mit ihren Abgaben an dieses fest geordnet waren. Auf diese Weise ergiebt sich

A. Im Kirchspiele Probsteihagen das nachstehende Resultat:

a) Folgende Dörfer fand Probst Friedrich bereits bei seinem Amtsantritte als Klosterbesitzungen vor:

1.Stein. Dieses Dorf bezahlte im Jahre 1286 nicht nur den Zehnten, sondern auch den großen Schweineschatz: mithin gehörte auch das Erbeigentumsrecht darüber dem Kloster. Da nun C. Bocholt von keinem Probsten vor 1286 berichtet, daß er jenes Recht an das Kloster zurückgekauft habe: so hat Friedrich auf die Verfassung Steins gar keinen Einfluß ausgeübt, sondern gleich damals, als Eppo das Dorf gänzlich an das Kloster brachte, hat er dessen Abgaben so fest reguliert, daß sein Nachfolger die Hufen weder vom Zehnten befreien, noch zu Erbeigentümern