Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin/015

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Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin
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Berlin Kirchenbuecher 1905.djvu
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die seit Einführung des Zivilstandsgesetzes 1874 und Fortfall des staatlichen Zwanges zur Vornahme kirchlicher Handlungen auch das Zahlenverhältnis zwischen diesen und den Veränderungen des Zivilstandes, bei denen sie stattzufinden pflegen, beleuchten.

Genealogische Kirchenbuchführung. Unter dem Gesichtspunkte der orts- und familiengeschichtlichen Forschung, der die vorliegende Arbeit in erster Linie dienen wird, aber auch der Statistik und Kulturgeschichte, verdient Erwähnung der Versuch des Pfarrers C. R. Stab zu Jänickendorf (Diöcese Luckenwalde), die gesamte Kirchenbuchführung so zu ordnen, daß alle in einer Familie vorgekommenen Amtshandlungen sich aus einem oder mehreren benachbarten Blättern des Kirchenbuches vereinigt fänden. Er ging allerdings nicht von historischem, sondern von dem kirchlichen Gesichtspunkt aus, daß der Pfarrer sich über Geschichte und Bestand jeder Familie stets zuverlässig sollte orientieren und danach sein seelsorgerliches Verhalten regeln können. Abgesehen davon, daß dies System nur in den kleinen Verhältnissen ländlicher Seßhaftigkeit, aber nicht in fluktuierenden städtischen Massengemeinden von 25- bis über 100 000 Seelen durchführbar und wirksam gewesen wäre, scheiterte sein dem Königlichen Konsistorium [1] unterm 10. Oktober 1847 unterbreiteter Vorschlag daran, daß es nicht tunlich erschien, den Pfarrern die große Mehrarbeit, die sich daraus ergeben mußte, auszuerlegen.

Da sich der ihm vom Konsistorium zunächst angeratenen Veröffentlichung seines Vorschlages in theologischen Zeitschriften zur Herbeiführung einer öffentlichen Diskussion darüber technische Schwierigkeiten in den Weg stellten, das Konsistorium sich aber nicht veranlaßt sah, für seine Verbreitung in Buchform kirchliche Mittel zur Verfügung zu stellen, so ist die Ausstellung der Kirchenbücher von Jänickendorf in der angedeuteten Form der einzige Ertrag dieses Vorschlags geblieben. Der Wert der Kirchenbücher als historischer Quellen erfreute sich damals, als der Verein für Geschichte der Mark Brandenburg die oben erwähnte Ledeboursche Umfrage hatte ergehen lassen, nur selten einiger Beachtung. Seitdem ist, abgesehen von Zusammenstellungen über die Genealogie der dafür in erster Linie interessanten und interessierten Adelsfamilien aus Kirchenbüchern durch die sie verwaltenden Geistlichen (z. B. Pfarrer Rackwitz zu Landsberg a. W. aus Kirchenbüchern der Reformierten und Militär-

  1. Generalakten H. I. 15.