Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/433

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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In der Session des Jahres 1829 stellte Stüve den Antrag auf Befreiung des Grundeigentums durch Ablösung von Zehnten, Diensten, gutsherrlichen und Meiergefällen, durch Aufhebung der aus dem Leibeigentum herrührenden Lasten, Dieser Antrag wurde von der zweiten Kammer angenommen, von der ersten dagegen schroff zurückgewiesen '. Da ließ Stüve zu Anfang des Jahres 1830 eine umfangreiche Untersuchung über die Lasten des Grundeigentums erscheinen, in der er den Druck, den die grundherrliche Verfassung auf den Bauer ausübte, in allen Einzelheiten darlegte und außerdem mit großem Geschick hervorhob, wie gerade die drückendsten Leistungen, Dienst und Dienstgelder, ursprünglich Steuern gewesen seien und jetzt neben der ordentlichen Staatslast keine Existenzberechtigung mehr hätten ^.

Außerdem verhandelte er mit dem weitblickenden Führer der ersten Kammer, dem Herrn v. Wallmoden und bot bedeutende Gegen-konzessionen der zweiten Kammer auf anderen Gebieten ^. So erreichte er es endlich, daß zu Ende März 1830 die erste Kammer einem Antrag auf Ablösung wenigstens der drückenden und die Kultur hemmenden Grundlasten ihre Zustimmung gab. Am ?. April ersuchten die Stände die Regierung, ihnen ein in diesem Sinne gehaltenes Ablösungsgesetz vorzulegend

Da starb im Juni des Jahres 1830 König Georg IV., und im Juli brach die Revolution in Frankreich aus; dieses letztere Ereignis rief in Hannover bei der vorhandenen Unzufriedenheit die größte Aufregung hervor', zu Anfang des Jahres 1831 entstanden in Göttingen und Osterooe Tumulte, die zwar leicht unterdrückt wurden, aber doch einen großen Eindruck machten‟. Eine schlecht geschriebene Schmähschrift gegen das Ministerium Münster fand großen Beifall, und der allgemeine Haß richtete sich gegen den allmächtigen Kabinetsminister


1 Biographie Stüves von G. Stüve in der Allgemeinen Deutschen Bio graphie, Vd. 37, S. 87 ff.

2 Vgl. Stüoe, Lasten des Grundeigentums 1830, Vorrede, clä. 19. November 1829. — Allgemeine Deutsche Biographie, Bd. 37, S. 87.

2 Vgl. Oppermann in u. Rotteck und Welcker, Das Staatslexikon, Bd. VII, Leipzig 1862. S. 480 u. 431; Biographie Stüves von Frensdorff (Preußische Jahrbücher Bd. 30, 1872, S. 287). Die zweite Kammer willigte in eine Herabsetzung der Grundsteuer.

^ Vgl. Ergänzungshefte zur juristischen Zeitung für das Königreich Hannover Nr. 13, S. 27 ff., 93 und 95; Aktenstücke der dritten allgemeinen Standeversammlung, 5. Diät 1880, Nr. 56, S, 218.

6 Vgl. Stüve, Gegenwärtige Lage, S. 107. — v. Heinemann, Geschichte von Braunschweig und Hannover III, S. 412.

° Vgl. Stüve, Gegenwärtige Lage, S. 110-113.