Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/124

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Häufig, aber nicht immer, wurde die Gemengelage der Äcker auf der Flur durch die lokale Vereinigung der Wohnstätten der Ge-meindegenossen zu Dörfern verursacht. Das Dorf war im 18. Jahrhundert in ganz Niedersachsen die herrschende Form der Vesiedelung des platten Landest

In den südlichen und mittleren Gebieten, in Göttingen-Grubenhagen, Hildesheim, Braunschweig-Wolfenbüttel und Kalenberg, gab es fast nur mehr oder minder eng gebaute, große und volkreiche Dörfer, Einzelhöfe waren sehr selten.

Auf der Geest des nördlichen Niedersachsens wurden die Einzel-Höfe von Osten nach Westen zu häufiger. Jedoch bildete auch hier noch das Dorf die wichtigste Form der Ansiedelung. Nur lagen die Bauernhöfe nicht so dicht aneinander gedrängt wie im Süden und waren die Dörfer verhältnismäßig sehr klein. Eine, seltener mehrere benachbarte Höfegruppen bildeten die Markgemeinde, hier meist Bauerschaft genannt. Die zu den Höfen einer Bauerschaft gehörigen Ackerländereien lagen untereinander im Gemenge, die Bauerschaft als solche hatte eine Gemeinheit. Die nordniedersächsische Nauerschaft unterschied sich also nur durch die Größe und durch die etwas andere Lage der Hofstellen von dem südniedersächsischen Dorfes

Im östlichen Teile des Fürstentums Lüneburg, im sogenannten Wendwinkel (Ämter Dannenberg und Lüchow), fand man größere, enggebaute Dörfer mit slavischer Rundform'.

Die bremischen Marschen wiesen hie und da Einzelhöfe mit arrondiertem Besitz auf. In der Regel aber wohnten die Bauern in großen Dörfern, die aus einer einzigen über die querlaufenden Hufenstreifen sich hinziehenden Straße bestanden'.

Also auch in dieser Beziehung sehen wir den Süden und den Norden Niedersachsens deutlich unterschieden. Sehen wir vom Wendland und den Marschen ab, so umfaßte die Markgemeinde im Norden eine aus wenigen Höfen bestehende Bauerschaft, im Süden dagegen ein großes volkreiches Dorf. Sie hatte also hier viele, dort wenige Genossen.

Aus diesem Grunde waren denn auch mancherlei Aufgaben, die

! Vgl. S. 123 Ann,. 1, Meitzen, Der Boden und die landwirtschaftlichen Verhältnisse des preußischen Staates 1868, Bd. I, S, 345 ff. Über Anlage der Dörfer auf der nordniedersächsischen Geest und Gemeindeuerfassung. Vgl. Stüve, Landgemeinden, S. 3ö, 175, 180, 182, 185, 186 u. Thaer u. Benecke: Annalen a. a. O.