Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/096

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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In den meisten Gegenden war eine Teilung in Groß- (Pflugoder Pferde-) und Klein- (Halb- oder Hand°)köter eingetreten'. Nur in den erwähnten Gegenden Lüneburgs und in den Marschen hatte sich diese Vauernklasse meistens nicht geteilt. Es ist unverkennbar, daß in den beiden letztgenannten Provinzen die geringe Bedeutung des Köterstandes diese Teilung verhindert hat. Die Großköter hatten in Kalenberg einen Landbesitz von 4 bis 20 Morgen und betrieben ihren Ackerbau mit 1 bis 2 Pferden ^. Die Kleinköter hatten höchstens 4 Morgen und besaßen keine Pferde, wenn sie nicht Land hinzugepachtet hatten. In den anderen Provinzen, in denen die Scheidung zwischen Groß- und Kleinkötern bestand, waren die Netriebsverhältnisse derselben ähnliches In Lüneburg besaßen die Köter etwa 6 bis 10 Morgen, im bremischen Marschland höchstens 3 bis 4 Marschmorgen (der Marschmorgen zu 4 kalenberger Morgen) und trieben ihre Wirtschaft mit einem oder überhaupt ohne Pferdes

Der Großköter des südlichen Niedersachsens und auch die Mehrzahl der Köter der nordniedersächsischen Geest waren noch ausschließlich Landwirte. Sie lebten völlig von dem Ertrage ihres zum Teil gartenmäßig bewirtschafteten Gutes ^. Nur der Kleinköter und der Köter in den bremischen Marschen verdienten ihren Lebensunterhalt wenigstens zum Teil als Tagelöhner und Handwerkers

' Vgl. S, 95. Amn. 2.

^ Vgl, Thaer und Ncnecke, Annalen «., Nd. I, St. 1, S. 3. — Hannover, De». 74, Amt Herzberg L,, Nomanialia <ü., Meier- und tzöfesachenl., <HeneiÄlia und Varill, Akten betr. Bericht über die von einem Voll- und Halbmeier, Groß-und Kleinköter, Neibauer und Brinksitzer im ehemaligen Amt Herzberg zu entrichtenden onera, 1710, Fach Nr. 300, Lanv. 1.

^ Vgl. Gelenius, Meierrecht, Bd. II, S. 71 und 78. — Akten Hannover, Des. 88 ?., Amt Winsen a. d. L. ^,, ttenerali», und UizesIIanea, überhaupt Oonv. Villa. Ein Lagerbuch vom Amt oder Beschreibung was die Untertanen an Gütern besitzen und was für Abgiften sie davon zu leisten haben. 1681. (Betr. Marsch- und Geestbauern). — Betr. Bremen vgl. Annalen der Churlande, Bd. IV (1790), S. 798. — Stüve, Landgemeinden, S. 10, Anm.

^ Vgl. Thaer und Benecke, Annalen, a. a. O. und S. 18. — u. Goertz-Wrisberg, Entwicklung der Landwirthschaft, Anlage III, S. 90 ff, (Berechnung des Etats eine« Kol- und Ackerhofes zu Petze in Hildesheim). — Die oben (Anm. 3) angeführten Akten des Amts Winsen. — Akten Hannover, Dez. 88 ?., Amt Gifhorn I, X. 111. Beschreibung der Besitzungen der Amt Gifhurnschen Untertanen und deren Prästationen, 1678.

5 Vgl. v, Gülich, Über die Verhältnisse der Bauern im Fürstentum Kalm-