Die Doerriens/055

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Die Doerriens
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Die Doerriens.djvu
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      Schon mehrere Jahre vor ihrem Tode war ein Lungenleiden bei ihr aufgetreten, das wenige Monate, ehe sie starb, wieder zum Ausbruch kam. Sie Ärzte waren nicht im Stande trotz Anwendung kräftiger Medicamente die Krankheit zu heben; sie nahm so stark überhand und die Schwäche wurde so groß, daß sie schließlich am Sonnabend vor Ostern den 4. April 1711 ihren Leiden erlag, nachdem sie 28 Jahre, 6 Monate und 8 tage gelebt und sechs Kindern das Leben geschenkt hat.

      Ihre Kinder, die sie Jacob Dörrien beschert hatte, sind auf der Stammtafel aufgeführt.


21. Johann Jobst Dörrien, Bürgermeister zu Hildesheim,

wurde als Sohndes Riedemeisters Hans Christian Dörrien und der Ilse Margaretha Tappen am 19. November 1667 in der Andreasgemeinde zu Hildesheim getauft. Er war schonzu Lebzeiten seines Vaters im Rat der Stadt Hildesheim und bestätigt am 11. October 1693, daß er nach dem Tode des Oldermanns Heinrich Jacobi zum Oldermann gewählt sei und den Oldermannseid abgelegt habe [1]. Am 28. April 1699 ist Johann Christian Hackenberg anstelle Herrn Johann Jobst Dörrien, der in den Ratsstuhl gewählt wurde, in den Oldermannsstuhl gekommen [2]. Von 1706 bis 1738, ein Jahr vor seinem Tode, war Johann Jobst Dörrien mit Ausnahme des Jahres 1730 jedes zweite Jahr Bürgermeister von Hildesheim. Durch die bekannte Streitsucht der Hildesheimer Bürger hatte er manche Anfechtung in seinem Amte. Am schlimmsten war der Streit im Jahre 1729, von dem noch eine Anzahl gedruckter Streitschriften und Acten [3] Zeugnis ablegen. Eine Partei, deren Haupt der Bürgermeister Dörrien war, stellte seinen Candidaten Hartung aus Sondershausen zum Prediger auf; eine Gegenpartei, die mit diesem Vorgehen nicht einverstanden und übrigens in der Minderzahl (etwa 80 Bürger von 400) war, lehnte sich gegen die andere Partei auf, bemächtigte sich der Gewalt und setzte den Rat ab. Er warf sogar Bürger ins Gefängnis, sodaß sich die Dörriensche Partei an den Domprobst wandte, der eine Commission einsetzte, die aber nicht imstande war, den Streit endgültig zu regeln. Man


  1. Oldermannsbuch“ (1593-1794) in dem Hildesheimer Stadtarchiv; Handschriften der Altstadt Nr. 52.
  2. ebendort.
  3. Stadtarchiv Hildesheim: Handschriften der Neustadt Nr. 57. „Acta publica, Betreffend alles dasjenige, was in der Hildesheimischen Executions-Sache (Preußen und Braunschweig-Wolfenbüttel führen Execution aus) Contra Bürgermeister Dörrien und Consorten (den abgesetzten Rat der Neustadt Hildesheim) ergangen ist. 1730-1731.