Die Doerriens/020

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Die Doerriens
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Die Doerriens.djvu
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besonders im Laufe des 18ten Jahrhunderts manche wissentliche Fälschungen auf ihr Gewissen lud, kümmerte sich um das Wappenrecht bürgerlicher Familien nicht, sondern der Kaiser hatte das Recht, Wappen an Bürgerliche zu verleihen, den „Großen“ und „Kleinen Hofpfalzgrafen“ übertragen; die Hofpfalzgrafschaften oder Palatinate wurden nicht nur von einzelnen Personen, auch bürgerlichen Standes, sondern manchmal auch von Körperschaften, zum Beispiel von den juristischen Fakultäten einzelner Universitäten ausgeübt. Die Hofpfalzgrafen, die übrigens auch noch andere Befugnisse hatten und in ihrer Eigenschaft auch illegitime Kinder legitimieren konnten, sogar in späterer Zeit manchmal Adelsverleihungen - ob mit Recht oder Unrecht mag dahingestellt bleiben - vornahmen, hatten für den ihnen zugeteilten Landstrich den besseren Überblick, als die Reichskanzlei, und wachten mit Strenge auch über dem Wappenrechte bürgerlicher Familien, sie bestraften den Mißbrauch der nicht berechtigten Wappenführung. Infolgedessen kann man annehmen, daß die Linien des Barwert Dörrien, dessen Tochter Catharina Rüdemann geborene Dörrien [1] und des Ratsherrn Hans Dörrien, dessen Sohn Johann Ulrich Dörrien das gleiche Wappen [1] wie die Nachkommenschaft Jacob Dörriens führte, in einem näheren Familienzusammenhange zu der Linie des Letzteren stehen. Da sich übrigens der Prediger M. Johann Ulrich Dörrien an St. Michaelis in Hildesheim in den Epicedien der Leichenrede des Riedemeisters Hans Christian Dörrien als Vetter des Letzteren bezeichnet, und auch der Prediger M. Barward Rhese, der 1636 Margarethe Dörrien, Christoph Timpens zu Braunschweig Witwe, heiratet, die Verwandschaft mit Jacobs Nachkommenschaft verschiedentlich betont, so gehen wir wohl nicht irre, wenn wir annehmen, daß Jacob Dörrin außer dem Hans Dörrien noch einen anderen Sohn oder mehrere Söhne hatte, von denen einige der Seitenlinien, die ohne nachweisbaren Zusammenhang später im 2. Hefte aufgeführt werden sollen, abstammen. Als Sohn Jacobs könnte Jobst Dorri, dessen Vorname übrigens bei der Alfelder Verwandtschaft häufig wiederkehrt, während bei den Hildesheimer Dorrys früher kein Jobst auftritt, in Frage kommen. Dieser Jobst würde also vielleicht das Bindeglied zwischen des Bürgermeisters Hans Dörriens Nachkommenschaft und den übrigen Hildesheimer Dörriens, deren Zusammenhang mit Jacob Dörrien nicht erwiesen ist, herstellen. Jobst Dörrien [2] war 1613 unter den „Sechskämmerern“, ebenso 1618-1624, 1627-1631, 1633 und 1635; er war „Oldermann“ und „Vierundzwanzigmann“ in verschiedenen Jahren nach 1615 und kam 1636 in den „Sitzenden Rat“, wo er bis 1642 ein um das andere Jahr auftritt; vermutlich ist er also bald nach 1642 gestorben. Neben ihm kommt seit 1632 ein Hans Dörrien [2] als „Sechskämmer“, „Segger und Oldermann der Gemeinde“ vor, der 1641 in den „Sitzenden

  1. 1,0 1,1 ) s. Seite 12 bei der Wappenbeschreibung.
  2. 2,0 2,1 Ordinatio novi Proconsulis ad officia dominorum suorum im Stadtarchiv zu Hildesheim.