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- Berufsbezeichnung
- Herkunft
- aus dem Lateinischen stammend; auch diffinitor
- von definio
- abgrenzen
- genau bestimmen, festlegen
- einschränken, beschränken
- Bedeutung [1]
- a) im weiteren Sinne Gehilfe eines Ordensoberen, im
engeren Sinne bei einigen Mönchsorden Vorsteher kleinerer Bezirke
(definitiones - festgelegte Bereiche) einer Ordensprovinz und
Besitzer des Provinzials auf den Provinzialkapiteln bzw. im
Ausschuss des Generalkapitels
- b) (Kammerer) Helfer des Dekans in
Finanzangelegenheiten, auch sein Stellvertreter und
interimistischer Verwalter des Dekanats
- c) Superintendent
- Bedeutung [2]
- 1) Verwaltungsbeamter der katholischen Kirche in einem
Bistum oder Dekanat
- 2) Rat, Visitator oder gewählter Leiter des
Generalkapitels (im Mönchswesen)
- Bedeutung [3]
- * im Mittelalter der Bestimmer, Verordner, der
Begriffsbestimmer
- Bedeutung [4]
- * 1892 (Hessen) Definitorialprüfung = Schlußprüfung
- ↑ HABERKERN, Eugen
und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker,
Mittelalter und Neuzeit, Zwei Bände, 7. Auflage, Tübingen
1987.
- ↑ Duden, Das
Fremdwörterbuch, 7. Auflage, Mannheim 2001 (CD-Rom)
- ↑ Ausfühliches
Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch (Aus den Quellen
zusammengetragen…) Karl Ernst Georges 1. Band, Hahnsche
Buchhandlung Hannover (1998) ISBN 3-7752-5283-5
- ↑ „Die
Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der
Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und
Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung:
Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)